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Machtkampf in Polen: Keine Einigung auf Lösung für Verfassungsgericht


In Kürze:

  • Eine regierungsnahe Richtermehrheit am polnischen Verfassungsgericht legte ein Quorum von acht Personen fest und loste Disziplinargerichte für die suspendierte Gerichtsspitze aus.
  • Der Konflikt geht auf umstrittene Richterwahlen im Jahr 2015 zurück und wurde durch den Regierungswechsel 2023 nicht gelöst.
  • Präsident Karol Nawrocki fordert Konsultationen.

 
In Polen haben am Dienstag, 3. November, drei in der derzeitigen Verfassungskrise wichtige Gremien getagt. Sowohl die Generalversammlung der Richter des Verfassungsgerichts als auch jene des Obersten Gerichts und der Nationale Sicherheitsrat traten zusammen.
Obwohl Letztgenannter eigentlich über die Einrichtung einer dauerhaften US-Truppenbasis in Polen reden wollte, war auch dort das Verfassungsgericht ein Thema. Ein Ausweg aus dem zuletzt eskalierten Konflikt zeichnet sich nach wie vor nicht ab.

Verfassungsgericht erklärt nur noch zwölf Richter für „berechtigt“

Wie die Zeitung „Rzeczpospolita“ berichtet, hat sich eine von der Regierung unter Donald Tusk gestützte Mehrheit im Verfassungsgericht derzeit faktisch die organisatorische Kontrolle gesichert. Die Rechtsgrundlage dafür wird jedoch weiterhin von der Gegenseite massiv bestritten. Eine kurzfristige Lösung des Konflikts ist nicht absehbar.
Die anwesenden Richter legten das erforderliche Quorum, um wirksame Beschlüsse zu fassen, auf acht Personen fest. Zuvor hatten sie die in der Regierungszeit der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) gewählten Richter Święczkowski, Sochański und Wyrembak aus der Berechnungsgrundlage ausgeschlossen. Damit sollen nicht die nominell im Amt befindlichen 15, sondern nur noch 12 „berechtigte“ Richter das Recht haben, an Beschlüssen mitzuwirken.
Wyrembak wurde 2018 als „Dubler“ auf einen Posten gewählt, der nach Auffassung der Regierungskoalition bereits rechtmäßig besetzt war. Die Ernennung Święczkowskis zum Gerichtspräsidenten ist umstritten, weil an der Auswahl der Kandidaten sogenannte Doppelrichter beteiligt gewesen seien. Er und Sochański wurden nicht mitgezählt, weil Korwin-Piotrowska am 30. Oktober eine sofortige, einmonatige Unterbrechung ihrer Amtstätigkeit angeordnet hatte.

Tusk will Rechtsstaat wiederherstellen – PiS spricht von „Staatsstreich“

Sochański gilt seit 2020 als regulär gewählter Richter und ist Vizepräsident des Gerichts. Derzeit ist er allerdings suspendiert. Nach Meinung der kommissarisch amtierenden Leiterin Anna Korwin-Piotrowska sei er zu passiv gegenüber der Obstruktion gewesen, die Bogdan Święczkowski seiner Absetzung entgegengesetzt hat.
Ende Oktober war der Streit um die Führung des Verfassungsgerichts in Polen eskaliert. Eine Bekanntmachung des Gerichts erklärte Święczkowski und seinen Stellvertreter Sochański für „vorübergehend“ ihrer Ämter enthoben. Stattdessen solle die vom Parlament gewählte Anna Korwin-Piotrowska geschäftsführend die Leitung übernehmen. Das Vorgehen gilt als Teil der Versuche der Regierung Tusk, die Bedenken der EU im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit in Polen auszuräumen.
Die noch aus der PiS-Ära stammende Gerichtsspitze um Präsident Bogdan Święczkowski bestreitet die Rechtmäßigkeit ihrer faktischen Ablösung. Die PiS spricht von einem „Staatsstreich“.
Am Dienstag hat die Generalversammlung der Richter des Verfassungsgerichts neben dem Quorum noch einstimmig den Haushaltsplan für 2027 beschlossen. Zudem loste sie die Besetzung der Disziplinargerichte aus, die über die Suspendierung von Święczkowski und Sochański entscheiden sollen.

Chaos um Wahl von Verfassungsrichtern 2015 als Ausgangspunkt

Kritik am Vorgehen der Richtermehrheit kommt unterdessen auch vom Kollegium des Obersten Gerichts. Dieses kritisierte die Absetzung Święczkowskis und stellte die Legitimität möglicher Entscheidungen unter Beteiligung der nicht vom Präsidenten vereidigten Richter infrage. Die Krise ist in der Justiz selbst angekommen. Sie dreht sich de facto um die Frage, wer überhaupt noch rechtmäßiger Verfassungsrichter ist.
Die Krise geht dabei auf den Oktober 2015 zurück. Damals wählte das noch von der Bürgerplattform und ihrer Koalitionspartnerin, der Polnischen Volkspartei, dominierte Parlament fünf Verfassungsrichter. Zu diesem Zeitpunkt waren allerdings nur drei Richterstellen vakant. Die Amtszeiten zweier weiterer Richter liefen erst nach der Parlamentswahl aus. Das Verfassungsgericht erklärte die Wahl dreier Richter für rechtmäßig – die beiden anderen Wahlvorgänge seien verfassungswidrig gewesen.
Nach der Regierungsübernahme durch die PiS erkannte die neue Parlamentsmehrheit jedoch alle fünf Wahlen nicht an. Sie besetzte alle fünf Stellen neu – auch die laut Verfassungsgericht rechtmäßig gewählten. Dies zog eine doppelte Legitimitätskrise nach sich.
Die PiS erkannte drei gültig gewählte Verfassungsrichter nicht an, die Opposition sperrte sich gegen die neuen und generell gegen weitere Justizreformen durch die PiS. Auch europäische Institutionen beanstandeten das Vorgehen.

Tusk-Regierung und Präsident Nawrocki streiten um Richterernennungen

Als Donald Tusk 2023 die Regierung übernahm, kündigte er an, eine Rückabwicklung der PiS-Justizreformen anzustreben. Seit März 2026 wählte das Parlament acht neue Richter für jene, deren Amtszeit abgelaufen war. Der von der PiS unterstützte Präsident Karol Nawrocki vereidigte jedoch nur drei von ihnen.
Die übrigen fünf legten daraufhin im Sejm vor Sejmmarschall Włodzimierz Czarzasty den Eid ab, was Nawrocki nicht anerkennt. Die damalige Gerichtsspitze erkannte ihre Stellung aber nicht an und wies ihnen zunächst keine Fälle zu.
Auf diese Weise entstand die jetzige Konstellation: Die Regierung und ihre Unterstützer bestreiten die Legitimität eines Teils der bisherigen Richter. Präsident und PiS halten dagegen die Vorgehensweise der Regierung und die Ernennung neuer Richter für rechtswidrig.
Beide Seiten beanspruchen jeweils, die Verfassungsordnung zu verteidigen. Wie ein Ausweg aussehen könnte, ist ungewiss. Es müsste eine Verständigung darüber geben, welche der seit 2015 vorgenommenen Ernennungen rechtmäßig waren. Zudem würde es einer Klärung bedürfen, nach welchen Regeln künftig Verfassungsrichter gewählt werden und welche Rolle dem Staatspräsidenten bei der Vereidigung zukommt.

Linkspartei bringt Rücktritt aller Richter und qualifizierte Mehrheit ins Spiel

Präsident Nawrocki fordert nun Konsultationen über einen möglichen Ausweg. Der Ko-Vorsitzende der Linkspartei Razem, Adrian Zandberg, schlägt einen „Reset“ als mögliche Lösung der Krise vor. Demzufolge sollen alle derzeitigen Verfassungsrichter zurücktreten. Die neuen Mitglieder des Tribunals sollten dann mit einer qualifizierten Mehrheit gewählt werden. Dies würde jedoch einen Kompromiss zwischen Regierungskoalition und Opposition in einem extrem polarisierten politischen Klima voraussetzen.