Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj bekräftigt seine Forderung nach einer „vollständigen“ EU-Mitgliedschaft seines Landes.
„Ohne die Ukraine kann es kein vollwertiges europäisches Projekt geben und die Präsenz der Ukraine in der EU muss ebenso vollständig verwirklicht werden – mit allen Rechten, die mit der Mitgliedschaft verbunden sind“, sagte Selenskyj am 23. Mai in seiner täglichen Ansprache.
Brief an die EU
„Es wäre ungerecht für die Ukraine in der Europäischen Union präsent zu sein, aber ohne Stimme zu bleiben“, schrieb Selenskyj an die EU-Spitzen in einem Brief, der dpa vorliegt.
Der Erweiterungsprozess brauche viel zu lange, Europa müsse sich schneller bewegen und die Ukraine nicht in einem Warteraum halten, bis es die volle Mitgliedschaft gebe, betonte er.
Berlin will darüber diskutieren
„Deutschland ist und bleibt der wichtigste Unterstützer der Ukraine. Wir sehen uns auch als Wegbereiter für eine EU-Mitgliedschaft des Landes. Jetzt ist eine ehrliche Auseinandersetzung nötig. Unser Vorschlag dient dazu, die notwendige Debatte zu eröffnen“, hieß es Regierungskreisen in Berlin zu dem Brief des ukrainischen Präsidenten.
Es gehe um pragmatische Zwischenschritte hin zu einer Vollmitgliedschaft der Ukraine in der EU.
„Die Vollmitgliedschaft bleibt das Ziel. In der Substanz geht es jetzt vor allem darum, die Verhandlungskapitel zu eröffnen. Insofern besteht eine hohe Übereinstimmung mit den Vorstellungen des ukrainischen Präsidenten“, hieß es weiter.
Merz sprach von „assoziierter Mitgliedschaft“
Merz hatte in einem am 21. Mai veröffentlichten Brief an die EU-Spitzen eine „assoziierte Mitgliedschaft“ für die Ukraine ins Spiel gebracht.
Der Kanzler schlug vor, Kiew die Teilnahme an Treffen der EU-Ministerräte und EU-Gipfeln der Staats- und Regierungschefs zu erlauben. Das Land sollte jedoch kein Stimmrecht erhalten.
Zudem soll die Ukraine nach dem Vorschlag des Kanzlers auch ein Mitglied für die EU-Kommission ohne Ressort und Stimmrecht benennen können.
Ferner soll die Beistandsklausel für den Fall eines bewaffneten Angriffs in Artikel 42 des EU-Vertrags für die Ukraine gelten.
Die Ukraine hatte ihren Antrag auf EU-Mitgliedschaft kurz nach dem Beginn des Ukrainekriegs 2022 eingereicht und ist offiziell EU-Beitrittskandidat.
Der EU-Beitrittsprozess ist kompliziert und dauert in der Regel mehrere Jahre. Er umfasst Verhandlungen über zahlreiche Themen, von der Landwirtschaft bis zur Rechtsstaatlichkeit. Ein wichtiges Thema mit Blick auf die Ukraine ist insbesondere die Korruptionsbekämpfung. (afp/red)


