Statt Kassenbons auf Papier soll es ab 2028 digitale Belege geben: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Regeln für Kassenbelege auf den Weg gebracht.
Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht vor, dass Bons ab dem Jahr 2028 nicht mehr ausgedruckt, sondern in der Regel elektronisch bereitgestellt werden, zum Beispiel per E-Mail oder als QR-Code. Das Bundesfinanzministerium will damit Bürokratie abbauen und Steuer- und Finanzkriminalität bekämpfen.
Digitale Kassen gegen Steuerhinterziehung
Mit dem Gesetz wird die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von SPD und Union umgesetzt, die seit 2020 geltende Pflicht für Papierbons abzuschaffen. Stattdessen sollen nun digitale Belege zum „Standard“ werden, wie Klingbeil ankündigte.
„Das bedeutet für alle weniger Bürokratie – sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Unternehmen.“ Mit digitalen Kassen, die für die Ausgabe elektronischer Belege nötig sind, werden zudem alle Umsätze erfasst. „Damit verhindern wir Steuerhinterziehung und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen“, erklärte Klingbeil. „Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.“
Moderne elektronische Kassensysteme sind nach Angaben des Bundesfinanzministeriums in Deutschland weit verbreitet. Es gibt demnach noch etwa 115.000 sogenannte offene Ladenkassen. „Deren Kassen-Umsätze sind missbrauchsanfällig, weil es keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen gibt“, erläutert das Ministerium. „Das kann Steuerhinterziehung begünstigen.“
Ausnahmen: Unternehmen mit Barumsätzen unter 12.000 Euro
Deshalb sollen diese offenen Ladenkassen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab dem Jahr 2028 durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden. Ausgenommen von der Kassenpflicht sind Steuerpflichtige, die im Jahr Barumsätze von unter 12.000 Euro haben.
Weitere Ausnahmen können nach Angaben des Ministeriums nach der Verabschiedung des Gesetzes durch eine Rechtsverordnung geregelt werden. Dabei kommen etwa Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder die Direktvermarktung in Landwirtschaftsbetrieben in Betracht.
Der Aktionsplan zur Bekämpfung der Steuer- und Finanzkriminalität sieht darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Maßnahmen vor, die aktuell umgesetzt werden.
Außerdem arbeitet das BMF intensiv an Steuervereinfachungen, um für Steuerzahler Bürokratie und Aufwand zu reduzieren. Dazu gehören insbesondere Typisierungen und Pauschalierungen sowie weitere Vereinfachungen bei Steuererklärungen.
Bitkom: „Weniger Papier für Verbraucher“
Der Digitalverband Bitkom erklärte, das Gesetz werde dabei helfen, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und fairen Wettbewerb zu stärken. „Wenn Umsätze verpflichtend elektronisch erfasst werden, lassen sie sich schwerer manipulieren“, erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
„Gleichzeitig kann die Umstellung die Digitalisierung im Handel voranbringen: Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das weniger Papier, und Belege lassen sich leichter speichern und wiederfinden.“
Für viele Unternehmen erzeuge die Umstellung zunächst Aufwand. „Um den Umstellungsaufwand so gering wie möglich zu halten, müssen die Vorgaben im Gesetz eindeutig und praxistauglich sein und die Unternehmen müssen ausreichend Zeit für die Umsetzung bekommen“, forderte Rohleder.
Hier muss nach Einschätzung von Bitkom noch nachgesteuert werden: „Es muss unmissverständlich geregelt sein, für wen genau die Kassenpflicht gilt und welche technischen Anforderungen zu erfüllen sind.“ (afp/red)