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Zehn Maßnahmen für mehr Schutz gegen islamistischen Terror

Wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) mitteilen, sollen unter anderem bei terroristischen Vereinigungen der Straftatbestand des Verbreitens von Propagandamitteln ausgeweitet und ein neuer Straftatbestand für das Sammeln von Spenden geschaffen werden.
Zudem sollen bei Entscheidungen über Bewährungsstrafen Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit stärker berücksichtigt werden. Der neue Zehn-Punkte-Plan sieht verschiedene Maßnahmen vor.

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Neuer 10-Punkte-Plan

Ein Zehn-Punkte-Plan, über den das Bundeskabinett heute beraten will, sieht nach Angaben aus Regierungskreisen unter anderem eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für besonders gefährliche Körperverletzungen mit Messern und anderen gefährlichen Werkzeugen vor, wenn dadurch jemand in Lebensgefahr gebracht wird oder schwere Gesundheitsschäden drohen.
Islamistische Anschläge waren in den vergangenen Jahren häufig mit Messern oder Fahrzeugen verübt worden.
Bei Entscheidungen über eine Strafaussetzung zur Bewährung soll ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr künftig neben der Verteidigung der Rechtsordnung ausdrücklich auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt werden.
Darauf haben sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) geeinigt. Beim Jugendstrafrecht soll klargestellt werden, dass in Fällen, in denen das Gericht dieses auf Heranwachsende anwendet, eine entsprechende Begründung dafür ausdrücklich verlangt wird.

Landespolizei soll Verkehrsdaten sichern lassen können

Der Zehn-Punkte-Plan sieht außerdem vor, dass nicht nur Bundespolizei und Bundeskriminalamt, sondern auch die Ermittlungsbehörden der Länder Telekommunikationsanbieter zeitlich befristet zur Sicherung sogenannter Verkehrsdaten verpflichten können sollen.
Dabei geht es um Informationen darüber, wer wann und wo mit wem kommuniziert hat. Die Sicherungsanordnung, für die eine entsprechende Befugnis im jeweiligen Landespolizeigesetz erforderlich ist, soll allerdings nur erlaubt sein, wenn es Anhaltspunkte für eine begangene Straftat gibt oder in einer bestehenden Gefahrenlage.

CSD-Attentäter war IS-Anhänger

Der islamistisch motivierte Attentäter Abdul B. war am 25. Juli am Rande des CSD im Tiergarten in eine Menschenmenge gefahren. Er hatte eine Frau getötet und mindestens 31 Menschen teils schwer verletzt.
Der 21-Jährige konnte zunächst fliehen und wurde einen Tag später von Polizisten in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau erschossen. Abdul B. war den Behörden als radikaler Islamist bekannt gewesen.
Im Mai 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe. Hintergrund der Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat war, dass er in den Libanon gereist war, um sich in Syrien der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
Außerdem ging es in dem Verfahren wegen der Verbreitung von IS-Propaganda um Verstöße gegen das Vereinsgesetz. Das Gericht ordnete eine sogenannte Vorbewährung an.
Dabei wird die Entscheidung, ob die Jugendstrafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt wird, für zunächst sechs Monate zurückgestellt. In dieser Zeit sollte er unter anderem an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. (dpa/red)

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