Ein syrisches Gericht hat den gestürzten Präsidenten des Landes Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Ihm wurde vorsätzlicher Mord an mehreren Menschen, Folter, willkürliche Inhaftierung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.
Die Richter begründeten ihr Urteil mit „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.
Assad hält sich derzeit in Russland auf, das ihn bislang nicht an Syrien ausgeliefert hat. Das Urteil des vierten Strafgerichts in der Hauptstadt Damaskus wurde live im syrischen Staatsfernsehen verlesen.
Der Prozess begann im April
Der Prozess gegen den früheren Machthaber selbst und dessen Umfeld war im April eröffnet worden. Die neue syrische Führung will die früheren Verantwortlichen von Assads Sicherheits- und Regierungsapparat zur Verantwortung ziehen.
Während des 13-jährigen Bürgerkriegs in Syrien wurden zwischen 2011 und 2024 mehr als eine halbe Million Menschen getötet. Im Dezember 2024 stürzten Kämpfer unter Führung der islamistischen HTS-Miliz den langjährigen Machthaber.
Der ehemalige HTS-Anführer Ahmed al-Scharaa führt die derzeitige syrische Übergangsregierung als Präsident an.

Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich in einer Pressekonferenz mit Syriens Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa im März 2026.
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Weitere Urteile
Zum Tode verurteilt wurde auch der frühere hochrangige Sicherheitsverantwortliche Atef Nadschib, ein Cousin Assads. Nadschib wurde wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ schuldig gesprochen, die er nach Überzeugung der Richter als Leiter der Sicherheitsbehörden in der syrischen Provinz Daraa begangen hatte.
Unter anderem wurden ihm die „vorsätzliche Tötung von Kindern unter 15 Jahren“ und „Folter mit Todesfolge“ zur Last gelegt.
In Daraa hatten 2011 die Aufstände gegen Assad begonnen, nachdem Jugendliche regierungskritische Graffiti an die Wände ihrer Schule gesprüht hatten und festgenommen wurden. Daraus entwickelte sich der fast 14-jährige Bürgerkrieg.
Nadschib ist einer der wenigen Schlüsselfiguren der Assad-Regierung, die selbst in Syrien vor Gericht steht. Er war im Januar 2025, wenige Wochen nach dem Sturz der Assad-Regierung, in der syrischen Hafenstadt Latakia festgenommen worden.

Syrische Kurden, die in Vertriebenenlagern in der Stadt Hasakeh gelebt haben, bereiten sich am 10. August 2026 darauf vorb, nach Jahren der Vertreibung in die nordöstliche Grenzstadt Ras al-Ain zurückzukehren.
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Menschen trafen sich vor dem Gerichtsgebäude
Auch Assads Bruder Mahir al-Assad sowie weitere Vertreter der gestürzten Regierung wurden in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Ihnen wurden vorsätzlicher und geplanter Mord sowie Folter mit Todesfolge zur Last gelegt.
Vor dem Justizpalast in Damaskus versammelten sich während der Urteilsverkündung Dutzende Menschen. Nach dem Todesurteil gegen Nadschib brachen Jubel und Freudenschreie aus, wie ein dpa-Reporter vor Ort berichtete.
Einige Menschen hielten Bilder von Personen hoch, deren Tod Nadschib vorgeworfen wird. Auch in Daraa hat es Augenzeugenberichten zufolge Freudenbekundungen gegeben.
Bisher scheint eine Vollstreckung der Strafen unwahrscheinlich. Sollten sie jemals gefasst oder ausgeliefert werden, wartet auf sie in Damaskus umgehend der Strafvollzug oder ein neuer Prozess. (dpa/afp/red)