177,8 Kilogramm: So viel Verpackungsmüll kommt pro Jahr im Schnitt auf jeden Menschen in der Europäischen Union. Die EU will den Müllberg verringern und führt dafür ab dem 12. August neue Regeln ein. Sie reichen von Vorgaben für Chemikalien in Verpackungen bis hin zum Verbot von Einwegplastik in der Gastronomie, das 2030 in Kraft tritt. Ein Überblick über die Vorgaben:
Warum neue Regeln?
Im Kampf gegen den Verpackungsmüll hat sich die EU ein Ziel gesetzt: Bis 2040 sollen im Vergleich zum Jahr 2018 mindestens 15 Prozent weniger Verpackungen auf dem Müll landen. Zahlen des EU-Statistikamts Eurostat zufolge ist die Müllmenge bis 2021 stetig gestiegen und in den zwei Folgejahren gesunken, neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Um den Abwärtstrend fortzusetzen, führt die EU eine Reihe von Verboten ein.
Im Supermarkt
Lebensmittelverpackungen dürfen ab Mittwoch keine PFAS mehr enthalten, das sind die sogenannten Ewigkeitschemikalien. Sie sind wasser- und fettabweisend und stecken deshalb in vielen Einwegverpackungen, können aber krebserregend sein und der Fruchtbarkeit schaden. Auch die gesundheitsschädliche Chemikalie Bisphenol A ist bereits verboten, bis Juli 2028 gilt aber noch eine Ausnahme für Beschichtungen, die Obst-, Gemüse- und Fischkonserven haltbar machen.
Ab 2030 sind leichte Plastiktüten an der Kasse verboten. Das gleiche gilt für Plastiknetze, -tüten und -boxen für frisches Obst und Gemüse. Mehrere Getränkedosen oder Flaschen dürfen zudem nicht mehr mit Plastikfolie zusammengehalten werden, es sei denn, es ist für den Transport nötig. Verpackungen aus Papier oder anderen Materialien bleiben erlaubt.
Restaurants und Hotels
Auch Cafés, Restaurants und Hotels sollen sich schrittweise vom Einwegplastik trennen. Beschichtete Papierbecher und -boxen bleiben erlaubt, die EU will aber Alternativen fördern. Ab dem 12. Februar kommenden Jahres müssen alle Café und Restaurants ihren Kunden deshalb anbieten, einen eigenen Kaffeebecher oder eine Brotdose mitzubringen. Ein Jahr später werden Gastronomieketten verpflichtet, eigene Mehrwegbecher anzubieten; kleine Cafés und Restaurants sind ausgenommen.
Ab dem 12. Februar 2029 – ein weiteres Jahr später – werden Plastikbehälter aus Polystyrol für Fast Food und Essen zum Mitnehmen verboten. Das sind die weißen Boxen aus Plastikschaum, die bestelltes Essen warm halten. Andere Plastikbehälter bleiben für Essen zum Mitnehmen oder Bestellungen theoretisch erlaubt, eignen sich bislang aber weniger gut.
Beim Verzehr vor Ort im Restaurant oder auf der Terrasse sind ab 2030 hingegen alle Verpackungen aus Einwegplastik verboten. Dann sollen auch Plastiktütchen für Zucker, Salz, Ketchup und Mayonnaise von den Tischen verschwinden. Essen zum Mitnehmen dürfen sie aber beigelegt sein. Für kleine Cafés und Restaurants sind auch hier Ausnahmen möglich.
In Hotels werden kleine Shampoo- und Seifenpackungen aus Plastik verboten. Eine weitere Änderung gibt es am Flughafen: Ab dem 12. Februar 2029 gibt es in der EU keine Schrumpffolie mehr, mit denen Reisende bisher ihren Koffer umwickeln können.
Ausweitung des Pfandsystems
Jedes EU-Land soll Pfandsysteme für Einweg-Plastikflaschen und Getränkedose einrichten, wie es sie in Deutschland bereits gibt. Die Verpackungsindustrie soll zudem verpflichtende Mehrwegquoten einhalten. Im Getränkesektor können sich bis zu fünf Unternehmen zusammenschließen, um die Ziele gemeinsam zu erfüllen. Das soll dafür sorgen, dass bestehende Systeme weiter funktionieren.
Recycling-Pflichten für die Industrie
Ab 2030 sollen keine Verpackungen mehr verkauft werden dürfen, die zu weniger als 70 Prozent recycelbar sind. Für Plastikflaschen ist die Quote kein Problem. Andere Verpackungen sind schwieriger zu recyceln, weil sie aus verschiedenen Molekülen bestehen, etwa Joghurtbecher.
Die Industrie hofft deshalb, dass die EU-Kommission auch das sogenannte chemische Recycling als Möglichkeit anerkennt. Dabei wird Plastik so hoch erhitzt, dass es in seine Moleküle zerfällt. Die Methode verbraucht jedoch viel Energie und erzeugt mitunter krebserregende Schadstoffe; Umweltschützer kritisieren sie als Scheinlösung. Bisher ist sie – eher symbolisch – nur für die ohnehin leicht recycelbaren Plastikflaschen zugelassen, für andere Verpackungen aber noch nicht.
Es gibt eine Reihe von Ausnahmen von der Recycling-Pflicht, darunter Verpackungen für medizinische Produkte. Außerdem sind auf Drängen aus Frankreich Holz- und Wachsverpackungen ausgenommen, weil sonst die traditionelle Holzschachtel um den Camembert betroffen gewesen wäre. (afp/red)