In Kürze:
- Gericht erlaubt Herausgabe von Biden-Gesprächen mit Ghostwriter
- Die Stiftung «Heritage Foundation“ setzte Veröffentlichung per FOIA-Klage durch
- Streit dreht sich um Datenschutz vs. öffentliches Interesse
Ein US-Gericht hat entschieden, dass Teile von Gesprächen des ehemaligen US-Präsidenten Joe Biden mit einem Ghostwriter offengelegt werden dürfen. Dabei geht es um Transkripte und Audioaufnahmen, die im Zusammenhang mit seinen 2017 erschienenen Memoiren stehen.
Ein Bundesrichter hat am Freitag den Antrag Bidens abgelehnt, der konservativen Stiftung «Heritage Foundation“ die Herausgabe geschwärzter Unterlagen zu verweigern. Die Organisation hatte die Dokumente zuvor über das US-Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act, FOIA) eingeklagt.
Obwohl Bezirksrichterin Dabney Friedrich ihre Entscheidung um drei Wochen verschob, um dem Berufungsgericht des District of Columbia Zeit zur Prüfung zu geben, bleibt ihre Anordnung vorerst in Kraft. Grund sei das erhebliche öffentliche Interesse an den Materialien.
„Dieser Fall betrifft ein ungewöhnlich starkes öffentliches Interesse an der Herausgabe von Materialien der Strafverfolgungsbehörden, das die durch die Ausnahmen des Freedom of Information Act geschützten Datenschutzinteressen überwiegt“, sagte die Richterin.
Die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times versuchte, Biden für eine Stellungnahme zu kontaktieren, erhielt jedoch bis zur Veröffentlichung keine Antwort.
Hintergrund der Klage
Die Klage der «Heritage Foundation“ stammt aus dem Jahr 2024. Die Organisation forderte Transkripte und Aufnahmen von Gesprächen des damaligen Präsidenten mit seinem Ghostwriter Mark Zwonitzer, die für dessen Memoiren „Promise Me Dad: A Year of Hope, Hardship, and Purpose“ („Versprich mir, Dad: Ein Jahr voller Hoffnung, Härte und Sinn“) verwendet wurden.
Im Januar 2023 leitete der damalige Generalstaatsanwalt Merrick Garland eine Untersuchung ein, ob Biden unrechtmäßig geheime Dokumente im Penn Biden Center der University of Pennsylvania sowie in seinem Privathaus in Wilmington, Delaware, aufbewahrt hatte. Garland beauftragte den ehemaligen Sonderermittler Robert Hur mit der Untersuchung möglicher Straftaten – es wurden jedoch keine festgestellt.
In Hurs Abschlussbericht vom Februar 2024 wurden Bidens „eingeschränkte geistige Fähigkeiten und fehlerhaftes Gedächtnis“ während eines Interviews sowie in seinen Aufzeichnungen von 2016 und 2017 mit Zwonitzer erwähnt.
Der Sonderermittler sah von einer Anklage ab, da die Beweise nicht ausreichten und es schwer wäre, eine Jury von einer Verurteilung eines ehemaligen Präsidenten in den Achtzigern wegen vorsätzlicher Straftaten zu überzeugen.
Hur beschrieb zudem einige der Gespräche als „schmerzhaft langsam“, wobei Biden Schwierigkeiten gehabt habe, sich an Ereignisse zu erinnern und eigene Notizen vorzulesen oder wiederzugeben.
Antrag auf Informationszugang und weiterer Rechtsstreit
Die «Heritage Foundation“ stellte daraufhin einen Antrag auf Informationsfreiheit, um alle Unterlagen zu erhalten, auf denen Hurs Bericht basierte. Unter der Regierung Biden lehnte das Justizministerium die Herausgabe unter dem Verweis auf die nationale Sicherheit, Datenschutz und andere Ausnahmen des Freedom of Information Act ab.
Im März 2024 reichte die «Heritage Foundation“ Klage gegen das Justizministerium ein. Die Verfahren zogen sich über zwei Jahre hin. Im September 2025 wurden die Verfahren ausgesetzt – inzwischen unter der Regierung von Präsident Donald Trump – nachdem die Behörde angekündigt hatte, die zurückgehaltenen Dokumente zu prüfen.
Geplante Veröffentlichung
In einem Schreiben vom 8. Mai erklärte das Justizministerium, es beabsichtige, die Transkripte und Audioaufnahmen mit Schwärzungen an den Kongress weiterzugeben. Biden beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung, die am Freitag abgelehnt wurde.
Richterin Friedrich kam zu dem Schluss, dass Biden „wahrscheinlich keinen Erfolg“ mit seinem Argument habe, seine Datenschutzinteressen überwögen das „erhebliche öffentliche Interesse an der Offenlegung der geschwärzten Zwonitzer-Materialien“.
Biden habe nur wenige konkrete Angaben zu möglichen Schäden gemacht, insbesondere im Hinblick auf bereits öffentlich bekannte Informationen. Die Richterin entschied zudem, dass die Aufzeichnungen des Ghostwriters der Heritage Foundation zur Verfügung gestellt werden müssen.
Das Berufungsgericht des District of Columbia könnte in den kommenden Wochen eine Entscheidung treffen; die Anordnung der Richterin bleibt bis dahin vorerst ausgesetzt.
Stellungnahme Bidens
Joe Biden hatte die Vorwürfe eines kognitiven Abbaus während seiner Amtszeit zuvor zurückgewiesen. „Sie liegen falsch, es gibt nichts, was das belegt“, sagte er im Mai 2025 in einem Interview bei ABCs „The View“.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „DOJ Can Provide Biden’s Conversations With Ghostwriter to Heritage Foundation, Judge Says“. (deutsche Bearbeitung: zk)