In Kürze:
- Das Unternehmen Harbour Energy will mit einer Testbohrung in Langwedel nach Erdgas suchen.
- Die Gemeinde lehnt das Vorhaben jedoch ab.
- Über eine Regelung im Bundesberggesetz könnte Harbour Energy das Nein von Langwedel umgehen, allerdings unter Bedingungen.
In der niedersächsischen Gemeinde Langwedel ist ein Streit um eine geplante Probebohrung für die mögliche Förderung von Erdgas entbrannt.
Harbour Energy, ein Öl- und Gasunternehmen aus Großbritannien, hat bereits die ersten Schritte eingeleitet, um eine Testbohrung nach Erdgas durchzuführen. Das Vorhaben trägt die Bezeichnung Nindorf Z1. Der vorgesehene Standort dafür befindet sich zwischen den Ortschaften Holtebüttel und Langwedel-Förth, südlich der Autobahn 27.
Damit will das Unternehmen zunächst untersuchen, ob und wie viel Erdgas am ausgewählten Standort vorhanden und ob eine künftige wirtschaftliche Förderung realisierbar ist.

Karte mit dem Gebiet der umstrittenen Probebohrung bei Langwedel.
Foto: Bildschirmfoto/Niedersächsisches Bodeninformationssystem
Das Gelände liegt in einer der wichtigsten Erdgasregionen Deutschlands. In diesem Gebiet um Langwedel fördert Harbour Energy seit 2024 Erdgas über seinen Förderbetrieb Gas Nord. Dazu zählen die Gasfelder Barrien, Bötersen, Hemsbünde, Rehden, Staffhorst-Nord, Weißenmoor und Völkersen.
Im Jahr 2025 förderte Niedersachsen laut dem Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie 4,19 Milliarden Kubikmeter Erdgas. Das entsprach 98,6 Prozent der gesamten deutschen Erdgasförderung. Das in Deutschland gewonnene Erdgas deckte 2025 rund 4,8 Prozent des deutschen Erdgasbedarfs.
Absage der Gemeinde
Nach Aussage von Bürgermeister Andreas Brandt habe sich Harbour Energy den Bohrplatz selbst „schon vor vielen Jahren gesichert“. Bereits 2018 hatte die damalige DEA Deutsche Erdoel AG bei der Gemeinde beantragt, gemeindeeigene Wege als Zufahrt zu nutzen. Langwedel lehnte das ab. Nach der Fusion von DEA und Wintershall im Jahr 2019 ging das Vorhaben auf Wintershall Dea über. Deren deutsches E&P-Geschäft – einschließlich der entsprechenden Explorationsrechte – übernahm Harbour Energy im September 2024.
Bernhard Goldmann, Bauamtsleiter von Langwedel, sagte jedoch:
„Harbour Energy hat Einigkeit mit allen privaten Eigentümern erzielt. Nur mit uns noch nicht.“
Das bedeutet, dass die Gemeinde von Langwedel die Nutzung der Zufahrtswege verweigert, was das Vorhaben derzeit blockiert. Die Genehmigung für die geplante Bohrung ist allerdings befristet. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat die Frist bereits mehrfach verlängert. Wenn das Unternehmen nicht in absehbarer Zeit mit der Probebohrung beginnt oder das Vorhaben nicht vorankommt, könnte die Genehmigung erlöschen.
Brandt teilte mit, dass Harbour Energy wiederholt nachgefragt habe, ob sich die Meinung der Behörde geändert habe. Diese hält jedoch weiterhin an ihrer Absage fest und verweist darauf, dass sich an der Erdbebengefahr durch die Bohrung nach Gas nichts geändert habe.
Gesetzliche Ausnahme möglich
Das Nein von Langwedel muss in dem Streit jedoch nicht das letzte Wort sein. Für Harbour Energy könnte Paragraf 40 des Bundesberggesetzes einen Ausweg bieten. Danach kann die zuständige Bergbehörde die verweigerte Zustimmung eines Grundeigentümers – hier der Gemeinde – ersetzen, wenn öffentliche Interessen, insbesondere die Durchforschung nach nutzbaren Lagerstätten, die Aufsuchung erfordern. In diesem Fall könnte das Unternehmen die für die Probebohrung benötigten Gemeindeflächen trotz der verweigerten Zustimmung nutzen.
Allerdings könnte die Bürgerinitiative Langwedel das Vorhaben weiter erschweren. Die lokale Vereinigung fordert auf ihrer Website, vorsorglich ein Moratorium für neue Erdgasförderprojekte zu verhängen, bis gesetzliche Neuregelungen den Schutz von Mensch und Natur über wirtschaftliche Interessen stellen.
Ein ausreichendes öffentliches Interesse könnte etwa durch eine länger anhaltende Versorgungskrise bei Erdgas begründet werden. Ob eine solche Voraussetzung im konkreten Fall erfüllt ist, müsste die zuständige Bergbehörde prüfen. Die derzeit vergleichsweise niedrigen Füllstände der deutschen Gasspeicher könnten dabei als Teil der Versorgungslage berücksichtigt werden. Laut Bundesnetzagentur waren die Speicher am 2. Oktober zu 58 Prozent gefüllt. Die Behörde schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung jedoch weiterhin als gering ein.
Greift Paragraf 40, müsste Harbour Energy laut Gesetz zunächst eine Entschädigung leisten, deren Höhe die Bergbehörde festlegt. Erst danach dürfte die Erkundung beginnen.
Fracking bleibt umstritten
Mit der Debatte um heimisches Erdgas rückt auch das in Deutschland umstrittene Thema des Frackings in den Vordergrund. Darunter versteht man das hydraulische Aufbrechen von Gesteinsschichten, um darin eingeschlossene Öl- oder Gasvorkommen in der Tiefe zu erschließen.
Das in Deutschland geförderte Erdgas stammt aus sogenannten konventionellen Lagerstätten. Etwa ein Drittel der heimischen Fördermenge kommt jedoch aus Bohrungen, die mit Fracking stimuliert wurden – vor allem in sehr dichten Sandsteinen. Zuletzt wurde das Verfahren hierzulande 2011 eingesetzt. Ende 2025 umfassten die deutschen Erdgasreserven rund 29 Milliarden Kubikmeter.
Weitaus größer sind jedoch die Erdgasvorkommen, die Förderunternehmen durch Fracking erschließen könnten. Dazu zählen Kohleflözgas mit technisch erschließbaren Ressourcen von 450 Milliarden Kubikmetern sowie Schiefergas mit bis zu 2,3 Billionen Kubikmetern. Kommerzielles Fracking zur Erschließung solcher unkonventionellen Lagerstätten ist in Deutschland allerdings seit 2017 grundsätzlich verboten.
Im Jahr 2024 deckte Deutschland rund 95 Prozent seines Erdgasbedarfs durch Importe aus anderen Ländern. Ein Teil davon stammt aus Fracking, etwa das Flüssigerdgas aus den USA. Von dort kamen 2025 rund 96 Prozent der deutschen Flüssigerdgasimporte.


