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75 Jahre Wächter des Grundgesetzes: Was das Bundesverfassungsgericht besonders macht

Das mächtigste Gericht der Bundesrepublik wird 75 Jahre alt. Das Bundesverfassungsgericht begeht am 28. September seinen Geburtstag mit einem Festakt in Karlsruhe, zu dem auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eingeladen sind.
Seine Gründung 1951 war ein radikaler Umbruch – denn „Karlsruhe“ kontrolliert die Verfassungstreue der staatlichen Gewalt selber. Seine Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Fragen und Antworten:

Welche Aufgaben hat das Gericht?

Bürger, die ihre Grundrechte durch die öffentliche Gewalt verletzt sehen, können sich mit einer Verfassungsbeschwerde direkt an das Gericht wenden. Zuvor müssen sie den Rechtsweg ausgeschöpft, sich also an die erst zuständigen Fachgerichte gewandt haben.
Verfassungsbeschwerden sind die mit Abstand häufigste Verfahrensart in Karlsruhe. Mehr als 4700 gingen nach Gerichtsangaben beispielsweise im vergangenen Jahr ein.
Das Gericht entscheidet außerdem in Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder anderen staatlichen Organen über ihre Rechte und Pflichten, also zum Beispiel zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung.
Diese sowie die Landesregierungen können sich an die Richter wenden, um Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Auch andere Gerichte können das tun, wenn sie eine Regelung für unvereinbar mit dem Grundgesetz halten. Verfassungswidrige Gesetze kann Karlsruhe für nichtig erklären.
Außerdem ist das Verfassungsgericht mit Wahlprüfungsbeschwerden nach Bundestags- oder Europawahlen befasst. Es kann politische Parteien verbieten und verfassungswidrige Entscheidungen anderer Gerichte aufheben. Über diese muss dann neu verhandelt werden. Das Verfassungsgericht kann außerdem feststellen, dass eine staatliche Maßnahme gegenüber Bürgern gegen das Grundgesetz verstößt.

Wie ist es organisiert?

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht und zugleich ein Verfassungsorgan. Damit ist es unabhängig von den anderen Verfassungsorganen Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundespräsident. Außerdem sind seine Aufgaben und sein Aufbau im Grundgesetz festgelegt.

Polizisten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Foto: Thomas Kienzle/AFP via Getty Images

Darin steht unter anderem, dass es zwei Senate mit jeweils acht Richterinnen oder Richtern gibt, die je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Ihre Amtszeit dauert höchstens zwölf Jahre beziehungsweise bis zu ihrem 68. Geburtstag. Sie können nicht wiedergewählt werden.
Bis vor Kurzem war diese Struktur noch nicht im Grundgesetz geregelt. Erst vor anderthalb Jahren beschloss der Bundestag, weitere Regelungen für das Verfassungsgericht darin aufzunehmen. Das soll das Gericht selbst schützen – vor politischer Einflussnahme. (afp/red)

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