Wenn unbekannte Dritte in betrügerischer Absicht das Logo eines Unternehmens und Bilder seines bekannten Gründers auf Instagram oder Facebook für Werbung nutzen, haftet das Mutterunternehmen Meta unter anderem auf Unterlassung und Schadensersatz. Das hat die Wettbewerbskammer des Landgerichts Frankfurt am Main am Mittwoch entschieden (Az.: 2-06 O 234/25).
Finanzfluss und Gründer Thomas Kehl
Das klagende Unternehmen Finanzfluss betreibt ein Internetportal mit Vergleichsrechnern und Testberichten für Finanzprodukte sowie einem Verbraucherratgeber zu Finanzthemen. „Das Unternehmen verfügt über eine Wort-Bildmarke“, erklärte das Gericht.
Auf Instagram habe es über 600.000 Follower, auf Facebook rund 29.000. Der ebenfalls klagende Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens, Thomas Kehl, sei „aufgrund seiner Mitwirkung in zahlreichen Videos und einem Podcast zu Finanzthemen öffentlich bekannt. Er ist das prägende Gesicht des Unternehmens“, erklärte das Gericht.
Fake-Werbung mit Marke, Name und Bildnis
Seit einiger Zeit hätten fremde Nutzer auf Instagram und Facebook „unter Verwendung der Wort-Bildmarke des Unternehmens und des Namens sowie Bildnisses seines Gründers“ Werbung und Postings zu finanzmarktbezogenen Themen veröffentlicht, erklärte das Gericht. In „mutmaßlich betrügerischer Absicht“ seien über einen Link bestimmte Investments empfohlen worden.
Hunderte Meldungen – Löschung oft erst nach Wochen
Mehrere geschädigte Nutzer wandten sich den Angaben zufolge deshalb bereits an die Kläger, die wiederum allein im Monat August 2024 über ein dafür vorgesehenes Tool fast 260 Verstöße an Meta meldeten.
Meta habe die Fake-Werbungen in einer Zeitspanne von bis zu 62 Tagen gelöscht, es sei aber zu neuen identischen oder sinngleichen Veröffentlichungen gekommen. Das Landgericht Frankfurt am Main gab nun der Klage des Unternehmens sowie seines Gründers gegen Meta statt.
Filterpflicht, Ordnungsgeld und Auskunft
Meta müsse Fake-Profile und Betrugsanzeigen mit Name und Foto von Thomas Kehl oder dem Namen Finanzfluss künftig selbst herausfiltern, bevor sie überhaupt erscheinen, erklärte das Unternehmen. „Taucht trotzdem eine neue Anzeige auf, kann Finanzfluss direkt gegen Meta vorgehen.“
Bei jedem Verstoß drohe ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Außerdem habe das Gericht einen Auskunftsanspruch gewährt. Er beinhalte die Offenlegung der mit Betrugsanzeigen erwirtschafteten Werbeeinnahmen.
Unternehmen: Urteil geht über den Einzelfall hinaus
Das Urteil gehe weit über den Einzelfall hinaus, erklärte das Unternehmen. Bislang habe sich der Meta-Konzern darauf berufen, für Inhalte seiner Nutzer nicht verantwortlich zu sein, solange er gemeldete Verstöße löscht.
Das Gericht habe in seinem Urteil aber festgestellt, dass Meta „unmittelbar als Täter für die Inhalte seiner Nutzer“ haftet. „Dieser strenge Maßstab lässt sich auf alle übertragen, deren Rechte in sozialen Netzwerken verletzt werden“, erklärte das Unternehmen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Meta kann Berufung einlegen. (afp/red)



