Es ist eines der heißesten Eisen in Deutschland – nun landet die Steuer aufs Erbe vor dem Bundesverfassungsgericht. Am Montag und Dienstag verhandelt Karlsruhe über gleich zwei Aspekte. Es geht um die Vorteile, die Firmenerben gegenüber anderen Erben haben, und um regionale Unterschiede. Viele empfinden die aktuellen Regelungen als ungerecht, doch wie sie verbessert werden können, ist umstritten. Fragen und Antworten:
Worum geht es in Karlsruhe?
Das erste Verfahren wurde von der bayerischen Landesregierung begonnen. Diese hält die Freibeträge beim Erben und Schenken angesichts der gestiegenen Immobilienpreise für zu niedrig und die Steuern für zu hoch. Der Betrag, bis zu dem keine Steuer bezahlt werden muss, ist unterschiedlich – je nach Verwandtschaftsgrad. Witwer und Witwen beispielsweise erben bis zu 500.000 Euro steuerfrei vom verstorbenen Ehepartner, für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro.
Bayern findet, dass der Bund hier nicht die Gesetze machen sollte. Immobilienpreise seien regional unterschiedlich – das müsse berücksichtigt werden. Über diesen Fall verhandelt das Gericht am Montag. (Az. 1 BvF 1/23) Im zweiten Verfahren geht es um die Privilegien für Firmenerben. Denn wer betriebliches Vermögen erbt, muss meist deutlicher weniger Steuern darauf zahlen als die Erben von Privatvermögen. Darüber verhandelt das Gericht am Dienstag. (Az. 1 BvR 804/22)
Wie sehen diese Privilegien aus?
Wenn die Firma mindestens fünf Jahre lang fortgeführt wird und der an die Angestellten gezahlte Lohn insgesamt nicht zu stark sinkt, bleiben 85 Prozent des geerbten Betriebsvermögens steuerfrei. Wird die Firma sieben Jahre lang gehalten, entfällt die Erbschaftsteuer sogar ganz. Kleine Betriebe mit weniger als sechs Beschäftigten müssen die Lohnregelung nicht erfüllen.
Die Idee dahinter ist, dass Arbeitsplätze und Investitionen erhalten bleiben. Diese Regelungen gelten für Betriebsvermögen bis zu 26 Millionen Euro. Bei höheren Summen greift die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Wenn der Erbe nachweist, dass er sie aus seinem verfügbaren Vermögen nicht bezahlen kann, wird die Steuer erlassen. Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung insgesamt 3,7 Milliarden Euro Steuern erlassen, wie das Statistische Bundesamt feststellte.
Wer wandte sich an das Verfassungsgericht?
Es handelt sich um einen Erben von Wertpapieren und Immobilieneigentum. Dieser erbte von seiner Tante und sollte etwa 47.000 Euro Steuern darauf zahlen. Seine Klage vor dem Finanzgericht in Münster hatte keinen Erfolg. Der Erbe reichte schließlich eine Verfassungsbeschwerde ein.
Wie bewerten Wissenschaft und Wirtschaft die Lage?
Die sogenannten Wirtschaftsweisen forderten in ihrem Jahresgutachten 2025/2026 eine Reform, „um für eine gleichmäßigere Besteuerung aller Vermögensarten zu sorgen“. Dazu sollte „die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen deutlich verringert werden“, erklärte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im vergangenen Jahr.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ist dagegen der Ansicht, dass die Privilegierung von Betriebsvermögen verfassungsgemäß ist und dem Gemeinwohl dient. „Der Erhalt von Unternehmen, ihrer Investitionskraft und der mit ihnen verbundenen Arbeitsplätze ist ein legitimes Ziel“, erklärte der BDI vor einigen Tagen.
Entschied das Bundesverfassungsgericht schon einmal über die Erbschaftsteuer?
Schon dreimal – in den Jahren 1995, 2006 und 2014 – stufte es zu dem Zeitpunkt geltende Regelungen als verfassungswidrig ein. Das Gesetz wurde daraufhin jeweils reformiert.
Wann wird diesmal eine Entscheidung erwartet?
Entschieden wird nicht am Montag oder Dienstag. Die Urteilstermine stehen noch nicht fest. Meist werden Urteile in Karlsruhe einige Wochen bis Monate nach der mündlichen Verhandlung verkündet.
Welche politischen Folgen könnten die Urteile haben?
Wenn das Gericht die aktuellen Regeln beanstandet, müssten sie geändert werden. Das könnte kompliziert werden, weil die Koalitionspartner Union und SPD hier unterschiedlicher Meinung sind – tendenziell ist die SPD für eine Reform und die Union dagegen. Auch innerhalb der Parteien, vor allem der CDU, herrscht aber beim Thema Erbschaftsteuer keine Einigkeit. Berlin dürfte am Montag und Dienstag gespannt und womöglich nervös nach Karlsruhe schauen. (afp/red)