Die Festnahme des früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, wegen des Verdachts auf Spionage und Landesverrat sorgt für politische Reaktionen. Politiker von Grünen, SPD und CDU fordern eine umfassende Aufklärung und stellen zugleich die bisherigen Regeln für ehemalige Spitzenkräfte der Nachrichtendienste infrage. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie verhindert werden kann, dass ehemalige Geheimdienstmitarbeiter ihr während der Dienstzeit erworbenes Wissen nach dem Ausscheiden für private oder ausländische Interessen nutzen.
Hanning war am Dienstag gemeinsam mit seinem früheren Büroleiter beim BND, Manfred D., festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft Hanning unter anderem geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor. Gegen D. wird wegen des Verdachts der Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung ermittelt. Er befindet sich bereits in Untersuchungshaft.
Ermittler werfen Hanning jahrelange Nutzung geheimer BND-Informationen vor
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen sollen Hanning und D. bereits 2010 vereinbart haben, dass der frühere Büroleiter seinem ehemaligen Chef gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle Erkenntnisse aus dem BND zur Verfügung stellt. Bis Juni 2022 soll D. seinem früheren Chef annähernd 2.000 Dokumente übergeben haben.
D. hatte lange mit Hanning zusammengearbeitet. Zunächst war er dessen Büroleiter beim BND. Als Hanning Ende 2005 als Staatssekretär ins Bundesinnenministerium wechselte, folgte D. ihm dorthin als Assistent. Ab März 2012 arbeitete D. erneut beim BND, diesmal als Büroleiter für nachfolgende Präsidenten. In dieser Funktion hatte er Zugriff auf geheimhaltungsbedürftige Informationen.
Damit soll Hanning über Jahre Zugang zu Informationen gehabt haben, die ihm nach seinem Ausscheiden aus dem BND nicht mehr hätten zur Verfügung stehen dürfen.
Analyse für ausländischen Nachrichtendienst?
Besonders schwer wiegt der Verdacht, dass Hanning die erhaltenen Informationen für eine Analyse für einen ausländischen Nachrichtendienst nutzte.
Die Bundesanwaltschaft teilte mit, Hanning habe in einem Fall geheime Informationen verwendet, um eine Analyse für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates zu erstellen. Welcher Staat dahinterstand, nannte die Behörde zunächst nicht.
Nach einem Bericht des „Spiegel“ soll es sich beim mutmaßlichen Auftraggeber um einen Geheimdienstmitarbeiter aus Aserbaidschan gehandelt haben. Ermittler gehen demnach dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik in Verbindung stand.
Noch ist allerdings unklar, ob die Analyse tatsächlich beim mutmaßlichen Auftraggeber angekommen ist. Die Bundesanwaltschaft erklärte, dass sich dies bislang nicht feststellen lasse. Die Ermittlungen laufen weiter.
Hanning wechselte nach dem BND in die Privatwirtschaft
Hanning leitete den BND von 1998 bis 2005. Anschließend wurde er Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Später wechselte er in die Privatwirtschaft und arbeitete als Sicherheitsberater.
Gerade dieser berufliche Wechsel steht nun im Zentrum der politischen Debatte. Mehrere Politiker sehen ein grundsätzliches Problem darin, dass ehemalige Spitzenkräfte der Nachrichtendienste nach ihrem Ausscheiden Beratertätigkeiten im Sicherheitsbereich übernehmen können.
Der Fall wirft die Frage auf, wie das während einer langjährigen Tätigkeit im Staatsdienst erworbene Wissen geschützt werden kann, wenn ehemalige Spitzenbeamte anschließend für private Unternehmen oder andere Auftraggeber tätig werden.
Nouripour fordert Prüfung von Anschlussjobs
Der Grünen-Politiker und Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour fordert Konsequenzen. Der Fall Hanning zeige, wie sensibel privatwirtschaftliche Beratungsjobs ehemaliger höchster Geheimnisträger seien, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Die Bundesregierung müsse Anschlussjobs hoher Geheimdienstmitarbeiter prüfen und ihnen nach dem Ausscheiden aus dem Amt Lobby-Tätigkeiten im Sicherheitsbereich untersagen.
Zugleich würdigte Nouripour die Arbeit der Sicherheitsbehörden. Mit der Entlarvung Hannings sei ein gravierendes Sicherheitsleck entdeckt und geschlossen worden. Nun müsse dringend geklärt werden, welcher Schaden durch den möglichen Informationsabfluss entstanden sei.
Auch der Grünen-Politiker Konstantin von Notz verwies auf eine bereits im Mai 2023 vom Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) ausgesprochene Warnung vor problematischen Nebentätigkeiten ehemaliger höchster Geheimnisträger. Die damaligen Sicherheitsprobleme seien aus seiner Sicht nicht ausreichend beseitigt worden. Die Bundesregierung müsse solche Praktiken umgehend unterbinden.
SPD fordert strengere Regeln und längere Karenzzeiten
Auch die SPD sieht Handlungsbedarf. Der Bundestagsabgeordnete und Geheimdienstkontrolleur Daniel Baldy sprach sich dafür aus, ehemaligen BND-Präsidenten und anderen Personen in besonders sicherheitsempfindlichen Funktionen bestimmte Tätigkeiten in der Privatwirtschaft zu untersagen.
Es müsse verhindert werden, dass während der staatlichen Tätigkeit entstandene Vertrauensverhältnisse nach dem Ausscheiden weitergenutzt würden – insbesondere zur Weitergabe geheimer Informationen oder zur Wahrnehmung privater Interessen.
Noch weiter geht die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede. Sie fordert eine lebenslange Karenzzeit für ehemalige Führungskräfte der Nachrichtendienste.
Der Fall zeige deutlich, dass die bisherigen Regeln weiter verschärft werden müssten. Die Karenzzeit war in der vergangenen Legislaturperiode bereits verlängert worden. Eichwede hält dies jedoch nicht für ausreichend und fordert eine lebenslange Karenzzeit für ehemalige führende Mitarbeiter der Nachrichtendienste.
Zugleich betonte sie die Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle und des Unabhängigen Kontrollrats. Auch bei der anstehenden Reform der Nachrichtendienste müsse sichergestellt werden, dass diese Kontrollgremien über weitreichende Rechte verfügen. Außerdem müsse geklärt werden, mit wem Hanning Kontakt hatte und welche geheimen Informationen er möglicherweise weitergegeben habe.
Henrichmann fordert zunächst vollständige Aufklärung
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), fordert ebenfalls eine umfassende Aufklärung. Die Frage nach den Treuepflichten ehemaliger Spitzenkräfte gegenüber dem Staat müsse neu betrachtet werden.
Sollten sich die Vorwürfe gegen Hanning erhärten, brauche es eine deutliche Reaktion, auch als Signal an mögliche Nachahmer.
Gleichzeitig warnt Henrichmann davor, bereits jetzt politische Konsequenzen zu ziehen. Einen Untersuchungsausschuss hält er derzeit für verfrüht. Zunächst müsse geklärt werden, was tatsächlich passiert sei und ob sich ein solcher Fall trotz der bereits erfolgten Reformen beim Geheimschutz und bei Sicherheitsüberprüfungen wiederholen könne.
Eine unmittelbare Gefahr für die staatliche Sicherheit Deutschlands sieht Henrichmann derzeit nicht. Die bei den Durchsuchungen gefundenen Informationen hätten nach seiner Einschätzung nicht die Qualität, Deutschland „in den Grundfesten“ zu erschüttern. Die Tatsache, dass ein ehemaliger BND-Chef in einen solchen Vorgang verwickelt sein soll, habe jedoch eine besondere Dimension.
Kiesewetter warnt vor Folgen für die Nachrichtendienste
Der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter warnt vor möglichen Folgen für die internationale Zusammenarbeit der Nachrichtendienste. In Nachrichtendienstkreisen gelte ein solcher Vorgang sogar als „Supergau“, sagte er RTL und ntv.
Ausländische Nachrichtendienste teilten Informationen nur, wenn sie darauf vertrauen könnten, dass diese beim Partnerdienst sicher behandelt werden. Ein Fall wie der von Hanning könne deshalb die Zusammenarbeit des BND in bestimmten Bereichen gefährden.
Kiesewetter fordert eine schnelle Aufklärung und Schadensbegrenzung. Es müsse ermittelt werden, welche Informationen abgeflossen sein könnten und welche Folgen dies für die deutsche und internationale Nachrichtendienstzusammenarbeit habe.
Er verwies zudem auf die angespannte sicherheitspolitische Lage und den russischen Kriegs gegen die Ukraine. Gerade vor diesem Hintergrund sei es problematisch, wenn die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendiensten durch Informationslecks beeinträchtigt werde.
Kritik an der Nutzung früherer Kontakte
Kiesewetter fordert außerdem einen kritischeren Umgang mit ausgeschiedenen Spitzenbeamten von Sicherheitsbehörden. Diese sollten bestimmte Themenbereiche nach ihrem Ausscheiden meiden und ihr während der Dienstzeit erworbenes Wissen nicht wirtschaftlich verwerten.
Bereits 2023 habe das Parlamentarische Kontrollgremium thematisiert, dass ausgeschiedene Spitzenbeamte in Consulting-Netzwerke wechselten und ihre früher aufgebauten Kontakte wirtschaftlich nutzten. Im Fall Hanning zeige sich nun erneut die Problematik einer solchen Verbindung zwischen früherer Spitzenposition im Nachrichtendienst und späterer Beratertätigkeit.
Welche Informationen tatsächlich abgeflossen sind, ist offen
Ein zentraler Punkt der weiteren Ermittlungen ist die Frage, welche Informationen tatsächlich außerhalb des BND verwendet oder weitergegeben wurden.
Nach den bisherigen Angaben soll D. annähernd 2.000 Dokumente an Hanning übermittelt haben. Welche dieser Dokumente für Hanning relevant waren und ob daraus Informationen an ausländische Stellen gelangten, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.
Ebenso muss geklärt werden, ob die mutmaßlich für einen ausländischen Nachrichtendienst erstellte Analyse tatsächlich übermittelt wurde. Die Antworten auf diese Fragen sind entscheidend für die Bewertung des möglichen Schadens.
Ermittlungen gegen Hanning und D. dauern an
Hanning soll nach seiner Festnahme einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt werden. Dort soll über den Haftbefehl und eine mögliche Untersuchungshaft entschieden werden. Gegen D. wurde bereits Untersuchungshaft angeordnet.
Die Ermittler müssen nun klären, welche Dokumente D. an Hanning weitergegeben hat, wie diese Informationen verwendet wurden, mit welchen Personen ausländischer Nachrichtendienste Hanning Kontakt hatte und ob Informationen tatsächlich ins Ausland gelangten.
Der Fall Hanning hat damit nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Er stellt auch die bisherigen Regeln für ehemalige Spitzenkräfte der Nachrichtendienste auf den Prüfstand. (afp/dts/dpa/red)




