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Datenschutzbeauftragte: Durch Geheimdienstreform drohen Grundrechtseinschränkungen

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, sieht in der von der Regierung geplanten Geheimdienstreform massive Risiken für die Bürgerrechte. „Aus meiner Sicht gibt es inakzeptable Einschränkungen der Grundrechte“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“. Nachrichtendienste sollten nicht handeln und eingreifen dürfen wie eine Polizei, mahnte sie.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Es spreche viel dafür, dass das Bundesverfassungsgericht die Pläne als zu weitgehend einstufen werde, erklärte Specht-Riemenschneider. Verfassungsschutz und BND sollen künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürfen. Selbst Aufnahmen, die mit Kameras oder Drohnen über das Zulässige hinausgehen, dürften danach weiterverwendet werden. „Der Staat duldet den Rechtsbruch“, kritisierte sie.

Kritik an Datenspeicherung und Kontrolllücke

Auch die geplante unbefristete Speicherung personenbezogener Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen durch den BND hält die Datenschutzbeauftragte für verfassungswidrig. Zudem soll die neue Beschwerde-Instanz, der Unabhängige Kontrollrat, erst ab Anfang 2029 ihre Arbeit aufnehmen. Den Bürgerinnen und Bürgern werde damit für zwei Jahre die Möglichkeit genommen, sich mit einer Beschwerde zu wehren.

Wechsel an der Spitze der Datenschutzbehörde

Bisher ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für solche Beschwerden zuständig – diese Aufgabe soll sie zum Jahreswechsel verlieren. Specht-Riemenschneider selbst gibt ihr Amt im September aus gesundheitlichen Gründen auf. Der Bundestag hat im Juni den Freiburger Rechtswissenschaftler Moritz Hennemann zu ihrem Nachfolger gewählt. (afp/red)

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