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Gedanken zum Widerstandsrecht

„Was wolltest du mit dem Dolche? sprich!“ […] „Die Stadt vom Tyrannen befreien!“, so ist es im Gedicht „Die Bürgschaft“ (1879) von Friedrich Schiller zu lesen. Er schreibt im Schauspiel „Wilhelm Tell“:
„Nein, eine Grenze hat Tyrannenmacht,
Wenn der Gedrückte nirgends Recht kann finden,
Wenn unerträglich wird die Last – greift er
Hinauf getrosten Mutes in den Himmel,
Und holt herunter seine ew’gen Rechte,
Die droben hangen unveräusserlich
Und unzerbrechlich wie die Sterne selbst.“
Beide Zitate beleuchten die Problematik des Widerstands: Darf ich den Tyrannen töten?
Ein Blick in die Geschichte des Widerstandsrechts bringt uns bei der Diskussion um das Geschehen am 20. Juli 1944 auch das in Art. 20, Abs. 4 GG gewährte Recht auf Widerstand in Deutschland näher.
Es ist bekannt, dass die Grundlagen unseres heutigen Rechts ihren Ursprung im römischen Staat und Staatsdenken haben. Das römische Verwaltungsdenken ging davon aus: Der Staat schafft das Recht. Deshalb konnte er keinen Widerstand gegen seine eigene Ordnung akzeptieren, ohne damit seine eigene Grundlage infrage zu stellen. Der Glaube aber, oder die Hoffnung wie Wilhelm Tell es ausdrückt, dass außerhalb oder oberhalb des Staates auch ein Recht vorhanden sein könnte, ist germanischen – deutschen – Ursprungs.
In den Rechtssammlungen der Römer sucht man vergeblich, was sich in den Volkssammlungen unserer germanischen Vorfahren findet. So wurden beispielsweise im Zeichen des Widerstandsrechts bei den Westgoten 17 von 35 Königen getötet. In einer Chronik lesen wir: „Als der König gegen den Wunsch seines Volkes keinen Frieden schließen wollte, redete der greise Gesetzessprecher von Tiundaland: ‚Dieser König lässt keinen mit sich sprechen und mag nichts hören. Deshalb wollen wir Bauern, dass Du, König, Frieden schließt. Willst Du aber nicht, so werden wir Dich töten und nicht länger Unfrieden und Ungesetzlichkeit dulden.‘“
In der Geschichte des Mittelalters fand die bedeutendste Formulierung des Widerstandsrechts ihren Niederschlag im „Sachsenspiegel“, in der zu Beginn des 13. Jahrhunderts angefertigten Rechtssammlung des Eike von Repgow. Darin heißt es: ,„Der Mann muss auch seinem König, wenn dieser Unrecht tut, widerstehen und helfen, ihm zu wehren in jeder Weise […] Damit verletzt er seine Treuepflicht nicht.“ Eike von Repgow hat damit dem Selbstbewusstsein und der Selbstverantwortung der Deutschen ein eindrucksvolles Denkmal gesetzt.

Seite aus dem Heidelberger Sachsenspiegel, Universitätsbibliothek Heidelberg.

Foto: Aussteiger21 | CC BY-SA 3.0

Das gute „alte“ Recht

Heute würden wir sagen, dass der Staatsauffassung des germanischen Widerstandsrechts die Idee eines Rechtes zugrunde lag, das wir Naturrecht oder Menschenrecht nennen würden. Diesem Recht waren Herrscher und Untertanen gleichermaßen unterworfen. Es gründete auf der Annahme, dass schon vor der Entstehung staatlicher Organisation ein gutes „altes“ Recht vorhanden war, das nicht erst vom Volk geschaffen werden musste. Die rebellischen Bauern erinnerten sich in ihrem Aufstand von 1525/26 sehr wohl an diese von Gott verliehene Erlaubnis.
Die mittelalterliche römisch-christliche Kirche in Mitteleuropa sah sich mit dem germanischen Recht konfrontiert. Damit prallten zwei Welten aufeinander: Die Vorstellung, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgehe, lag außerhalb der Fantasie der römischen Christen. Die germanischen Staatsgründungen bauten aber auf dieser vom Volk ausgehenden Gewalt auf; sie verkündeten die Verantwortung der Freien für die Organisation des Staates. Theorie und Praxis der Demokratie, der Volkssouveränität und des Widerstandsrechts standen zunächst in einem unüberbrückbaren Gegensatz zu der römisch-christlichen Vorstellung eines göttlichen König- und Kaisertums.
Die Bibel lässt die Antwort nach dem Widerstandsrecht offen. Nach einem Paulus-Wort sei jedermann der Obrigkeit untertan, denn „es ist keine Obrigkeit ohne Gott“ (Röm 13,1). Allerdings lesen wir auch: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“
Während der Katholizismus schließlich Widerstand und Gehorsam durch seine Tyrannenlehre versöhnte, wurde die protestantische Kirche in Deutschland durch die Verbindung von Thron und Altar in den letzten Jahrhunderten in dem Sinne beeinflusst, dass dem Gehorsam gegenüber dem Staat, auch gegen den Sozialismus von 1933 bis 1945, bedingungslos zu folgen sei.

Grenzen staatlicher Macht

Der Philosoph, der neben Friedrich Hegel das Denken der Deutschen am stärksten beeinflusste, war Immanuel Kant. Er bestritt das Recht auf Widerstand ausdrücklich, da es in keiner Verfassung stehe und dort auch keinen Platz habe. Denn durch die Einräumung eines Widerstandsrechts hebe sie sich selbst auf.
Hegel meinte, „Jedes Volk hat deswegen die Verfassung, die ihm angemessen ist und für dasselbe gehört.“ Fassungslos musste Deutschland in den 1960er-Jahren bei der Beobachtung des Eichmann-Prozesses in Jerusalem feststellen, dass sich der Mitverantwortliche für den Holocaust nicht ohne Grund auf Hegels und Kants Rechtspositivismus bei seinen Entscheidungen in der Zeit des Nationalsozialismus berufen konnte. Wer sich diesen Auffassungen verschrieben hat, kann logischerweise nicht gegen Verletzungen von Naturrechten protestieren.
Die Opposition im sozialistischen Hitlerstaat erinnerte sich nun an ein Recht, das sich nicht auf Kant und Hegel berufen konnte. Professor Kurt Huber wurde im Jahr 1943 zusammen mit den Geschwistern Scholl angeklagt. Er sprach zum Schluss seines Prozesses die Rechte und Pflichten zum Widerstand an und umriss die Grenzen der Staatsgewalt: „Legales Verhalten des Bürgers wird unsittlich, wenn es zum Deckmantel einer Feigheit wird, die sich nicht getraut, gegen offenkundige Rechtsverletzungen aufzutreten.“
Im deutschen Widerstand während der Zeit des nationalen Sozialismus trafen Persönlichkeiten von ungewöhnlichem Format zusammen, die aus den verschiedensten Schichten und Ständen des deutschen Volkes hervorgegangen waren. Wie konnten Konservative, Sozialisten, Gutsbesitzer und Arbeiter, Katholiken und Protestanten nun den Kampf gegen den Tyrannen führen und gewinnen, ohne selbst zur Gewalt zu greifen?
Schwere Gewissenskonflikte wurden offenbar: Kann man, darf man Gewalt einsetzen, wenn man Gewalt beseitigen will? Viele Widerstandskämpfer standen vor dieser Frage hilflos und ohne Entscheidung. Die Aufforderung zum Handeln hätte man beim sozialistischen Tyrannen selbst finden können.