Die Bundesanwaltschaft hat in München zwei deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit festnehmen lassen. Beide sollen für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet haben, teilte die Karlsruher Behörde mit.
Die Festnahmen von Xuejun C. und Hua S. erfolgten aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs.
Wie Karlsruhe mitteilte, handelt es sich bei den Verdächtigen um ein Ehepaar mit deutscher Staatsangehörigkeit, das „wissenschaftliche Informationen über militärisch nutzbare Hochtechnologie“ etwa in den Bereichen Luft- und Raumfahrtechnik und Künstlicher Intelligenz ausgekundschaftet haben soll.
Ihr Ziel: Militärisch nutzbare Hochtechnologie
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Kontakte zu Wissenschaftlern an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufgebaut zu haben, um an militärisch nutzbare Hochtechnologie zu gelangen. Sie sollen sich als Dolmetscher oder Mitarbeiter eines Automobilherstellers ausgegeben haben.
Einige Wissenschaftler wurden unter dem Vorwand, Vorträge in China zu halten, in das Land gelockt, die dann tatsächlich vor Angehörigen staatlicher Rüstungsunternehmen stattfanden.
Zusätzlich zu den Festnahmen wurden die Wohnräume und Arbeitsplätze der Beschuldigten in München durchsucht.
Zehn nicht-tatverdächtige Personen in sechs Bundesländern betroffen
Weitere Maßnahmen betreffen insgesamt zehn nicht-tatverdächtige Personen, die als Zeugen in Betracht kommen. Diese fanden in Baden-Württemberg (Landkreis Konstanz und Stuttgart), Bayern (Landkreis Erding, München und Landkreis München), Berlin, Brandenburg (Landkreis Dahme-Spreewald), Niedersachsen (Landkreise Harburg, Lüneburg und Peine) und Nordrhein-Westfalen (Aachen und Rheine) statt.
Die Ermittlungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt. Das Bayerische Landeskriminalamt ist mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragt.
Die Beschuldigten sollen im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird. (dts/dpa/afp/red)


