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Wasserknappheit: München schränkt Wassernutzung ein – Bußgelder bis zu 50.000 Euro


In Kürze:

  • München hat wegen Trockenheit und hoher Wasserverbräuche eine befristete Allgemeinverfügung zum Wassersparen erlassen.
  • Zwischen 9 und 19 Uhr gelten unter anderem Verbote für Poolbefüllung, Gartenbewässerung und private Wasserspiele.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder von 50 Euro bis zu 50.000 Euro.
  • Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 1. August und können je nach Wetterlage verlängert oder angepasst werden.

 
In München gelten ab heute mehrere Einschränkungen im Bereich des Umgangs mit Wasser. Am Tag zuvor hat das Referat für Klima- und Umweltschutz der bayerischen Landeshauptstadt eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese dient der „Regelung der Nutzung von Trinkwasser und der Entnahme von Grundwasser und aus oberirdischen Gewässern“.
Die „Allgemeinverfügung zum Wassersparen“ untersagt mehrere Formen von Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz und von Grundwasser. Einige Beschränkungen gelten nur temporär. Vorerst gilt die Allgemeinverfügung, befristet bis zum 1. August. Eine Verlängerung des Zeitraums ist bei andauernder Trockenheit möglich – bei erheblicher Entspannung auch eine Verkürzung. Entwickeln sich Klima und Wetterlage sowie der dadurch bedingte mengenmäßige Zustand der Gewässer ungünstig, kann es „zu weiteren Einschränkungen durch eine Allgemeinverfügung kommen“.

Wasserknappheit: München verzichtet auf das Reinigen der Fenster im Rathaus

In der Zeit von 9:00 bis 19:00 Uhr ist die Entnahme von Wasser etwa zum Befüllung und Betrieb privater Pools und ähnlicher Badebecken untersagt. Auch gilt das Entnahmeverbot für private Springbrunnen, Wasserspiele, Bewässerungsanlagen und sogar Regentonnen. Hausgärten, aber auch Klein- und Schrebergartenanlagen dürfen in diesem Zeitraum nicht aus dem öffentlichen Versorgungsnetz bewässert werden.
Ausnahmen gelten für Flächen und Bereiche, die gewerblicher oder öffentlicher Nutzung dienen. Auch wassersparende Bewässerung und Beregnung mit Tröpfchenfunktion, land- und forstwirtschaftliche Bewässerung und jene von Friedhöfen bleiben gestattet.
Aber selbst in diesem Bereich sind bereits Einschränkungen wahrnehmbar. So haben die Stadtwerke schon zu Beginn des Monats den Fischbrunnen am Marktplatz abgedeckt. Außerdem will die Stadt auf die Fensterreinigung in öffentlichen Gebäuden wie dem Rathaus verzichten.

Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen

Fortan ist auch das Autowaschen nur noch in gewerblichen Anlagen erlaubt – solange es nicht um sicherheitsbedingt gebotene Reinigungen von Einsatzfahrzeugen geht. Privatpersonen ist es bis auf Weiteres nicht gestattet, Hochdruckreiniger oder Bürsten zum Einsatz zu bringen, um Terrassen, Wände, Dächer oder Höfe abzuspritzen oder zu bewässern.
Abgesehen von behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen dürfen auch Verantwortliche auf Baustraßen oder Baustellen nicht mehr Wasser zur Verminderung der Staubentwicklung zum Einsatz bringen. Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im Stadtgebiet der bayerischen Landeshauptstadt ist – mit wenigen Ausnahmen – sogar vollständig untersagt. Zu diesen gehören geringfügiger Gemeingebrauch, Viehtränke oder thermische Nutzungen mit vollständiger Rückleitung.
Widerrufliche Ausnahmegenehmigungen sind vorgesehen, wenn „überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern“ oder ein Verbot oder eine Beschränkung eine unbillige Härte herbeiführen würden. Für einfache Verstöße gegen die Allgemeinverfügung drohen Bußgelder in einer Größenordnung von 50 bis 1.000 Euro. Wiederholte oder grobe Verstöße können bereits Zahlungen von bis zu 10.000 und schwere oder gewerbliche von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Stadtwerke sollen Wasserstrategie für München erarbeiten

Die Landeshauptstadt begründet den Schritt mit der Trockenheit infolge der jüngsten Hitzewelle und einem Anstieg der Wassernutzung. Der seit Mai regierende Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) erklärte, dass der Wasserverbrauch in jüngster Zeit erneut deutlich angestiegen sei. Er betont:
„Nach einem außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling sind die vorhandenen Ressourcen der Wasserversorgung Münchens derzeit äußerst strapaziert.“
Der Wasserverbrauch liege im Schnitt in der Stadt bei etwa 300 Millionen Litern, zuletzt sei dieser jedoch auf mehr als 360 Millionen Liter angestiegen. Der Oberbürgermeister wies die Stadtwerke München (SWM) an, eine Wasserstrategie zu erarbeiten. Diese solle Wege aufzeigen, die Wasserversorgung der Stadt angesichts veränderter klimatischer Bedingungen dauerhaft zu gewährleisten.
Der Vorsitzende der SWM-Geschäftsführung, Dr. Florian Bieberbach, kündigte an, die Stadtwerke brächten ergänzend zur Allgemeinverfügung der Stadt eine Wasser-Sparanordnung heraus. Der Versorger erweitere die Vorgaben auch über die Stadtgrenzen hinaus auf das gesamte Wasserversorgungsnetz.

Mehrere Regionen schränken Wasserentnahme ein

Das Trinkwasser Münchens stammt dem SWM zufolge aus Grundwasser und dem Mangfalltal. Dort sinke jedoch der Wasserspiegel, der Fluss führe immer häufiger Niedrigwasser und die entnehmbare Menge sinke. Pro Kopf und Jahr verbrauche ein Einwohner der Stadt München rund 40.000 Liter Wasser. Im Sommer liege der Verbrauch um etwa 25 bis 33 Prozent über dem Schnitt.
Verbote und Beschränkungen der Wasserentnahme gibt es bislang nur in einzelnen Landkreisen. Die meisten davon liegen in Bayern und Baden-Württemberg. Aber auch im Landkreis Potsdam-Mittelmark (Brandenburg) und in Darmstadt (Hessen) und weiteren Landkreisen gibt es Allgemeinverfügungen zur Wassernutzung.