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Raiffeisen-Millionenskandal: Ex-Chef Vincenz erneut vor Gericht


In Kürze:

  • Pierin Vincenz und Beat Stocker wurden 2022 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
  • Im Zentrum stehen private Beteiligungen an Firmen, die später von Raiffeisen übernommen wurden.
  • Das Obergericht Zürich prüft nun die Vorwürfe und die verhängten Freiheitsstrafen.

 
Pierin Vincenz präsentierte sich als oberster Geschäftsführer der Schweizer Raiffeisen Genossenschaftsbank gerne als bodenständiges Gegenbeispiel zu Konkurrenten wie UBS oder Credit Suisse, die im Investmentbank-Bereich teilweise hoch risikoreiche Geschäfte abwickelt haben. Er galt laut dem Schweizer Fernsehen SRF als „erfolgreich und beliebt“.

Ermittlungen gegen Vincenz

Doch 2017 leitete die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) ein Verfahren gegen die Raiffeisen-Gruppe und Pierin Vincenz ein. Im Mittelpunkt standen Fragen zur Corporate Governance und nicht deklarierte Interessenkonflikte während seiner Amtszeit.
Aufgetauchte Chat-Nachrichten und Notizbuch-Einträge dokumentierten unter anderem verdeckte Beteiligungen und umstrittene Spesenabrechnungen. Dazu gehörten teure Restaurantbesuche, Reisen mit teilweise genutztem Privatjet sowie Ausgaben für Besuche im Rotlichtmilieu.
Bei der Verurteilung von Vincenz im Jahr 2022 wegen Betrugs, Untreue und passiver Bestechung ging es unter anderem um private Beteiligungen, die er gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Beat Stocker an Unternehmen hielt, die später unter anderem von Raiffeisen übernommen wurden. Dabei sollen beide Millionen verdient haben, ohne die entsprechenden Interessenkonflikte offenzulegen.

Streit um Schaden für Raiffeisen

Der ehemalige Raiffeisen-Chef, der bereits 2015 von seinem Posten zurückgetreten war, wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Beat Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Beide legten Berufung ein.
Die Verteidigung argumentiert, die Firmenkäufe seien für Raiffeisen strategisch sinnvoll und wirtschaftlich vorteilhaft gewesen. Zudem seien die Übernahmen von den zuständigen Kontrollgremien der Bank bewilligt worden und zu Marktpreisen erfolgt.
Die Staatsanwaltschaft sieht dagegen einen finanziellen Schaden beziehungsweise einen entgangenen Gewinn für die Bank.
Das Obergericht des Kantons Zürich prüft nun, ob die Vorwürfe und die verhängten Freiheitsstrafen in dieser Form Bestand haben. (os)

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