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Bundesgerichtshof bestätigt Beugehaft gegen Lina E.

Der Bundesgerichtshof hat die Anordnung von Beugehaft vom 30. Juni 2026 gegen Lina E. bestätigt. Das teilte der BGH am Freitag mit. Die Verurteilte hatte sich geweigert, als Zeugin vor dem Oberlandesgericht Dresden auszusagen. Lina E. war wegen Beteiligung an einer linksextremistischen Vereinigung verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht Dresden verhandelt derzeit gegen mehrere Angeklagte wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Lina E. hatte unter Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht die Aussage verweigert. Das Gericht sah jedoch kein solches Recht, da sie bereits rechtskräftig verurteilt worden war.

Dresdner Linksextremismusprozess

Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde von Lina E. gegen die Beugehaft zurück. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig. Die Beugehaft wurde zur Erzwingung der Zeugenaussage verhängt und dauert weiterhin an.
Lina E. wurde am 31. Mai 2023 zu mehr als 5 Jahren Haft verurteilt. Gründe waren die Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung, mehrfache gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Diebstahl und Nötigung.
Die Vereinigung hatte Angriffe auf Neonazis zum Ziel, wobei Lina E. selbst an vier Angriffen nachweislich beteiligt war.
Das Urteil wurde im März 2025 rechtskräftig, nach knapp 100 Verhandlungstagen zwischen September 2021 und Mai 2023 – auch bekannt als der Dresdner Linksextremismusprozess. (dts/tp)

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