Wie weit dürfen die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste gehen? Mit dieser Frage befasst sich eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am Montag, 12. Oktober 2026. Im Mittelpunkt steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts.
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Neben dem Regierungsentwurf beraten die Sachverständigen auch einen Antrag der AfD-Fraktion. Dieser fordert eine Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten des BND.
Nach den Regierungsplänen sollen die Befugnisse des für das Ausland zuständigen Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) bei der Sammlung, Speicherung und automatisierten Auswertung von Daten erheblich ausgeweitet werden. Zudem sollen die Dienste erstmals die Möglichkeit erhalten, Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe aktiv durch Gegenangriffe zu bekämpfen.
Grüne, Linke und FDP kritisieren, dass die Pläne gegen das sogenannte Trennungsgebot von geheimdienstlichen und polizeilichen Befugnissen verstoßen. Dieses gilt als Lehre aus dem Nationalsozialismus, als die Geheime Staatspolizei (Gestapo) mit umfassenden Machtbefugnissen brutal gegen politische Gegner der Nazis sowie Juden und andere Gruppen vorging.