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Über tausend Juristen fordern AfD-Verbotsverfahren – was diese Zahl in Relation bedeutet

„Mehr als tausend Juristinnen und Juristen in Deutschland unterstützen die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht.“ So lautet eine aktuelle Meldung einer Nachrichtenagentur. Demnach hätten mindestens 1051 Anwälte,  Richter, Staatsanwälte, Juristen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie Rechtsreferendare einen entsprechenden offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages unterzeichnet, wie der „Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein“ (RAV) am Montag in Berlin mitteilte.
Laut offizieller Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer waren mit Stichtag 1. Januar 2026 insgesamt 167.547 natürliche Personen zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen. Damit entsprechen 1.051 Unterzeichner 0,6 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte. Da es bei den Unterzeichnern auch Rechtsreferendare gibt, die noch keine Volljuristen sind und folglich keine Anwaltszulassung haben können, würde die tatsächliche Relation zu Volljuristen geringer ausfallen, je nachdem, wie viele Rechtsreferendare unterzeichnet haben.

Das Gutachten

Der Brief von Mitte Juli war zunächst von mehr als 500 Juristen unterzeichnet und veröffentlicht worden. Darin nimmt der RAV Bezug auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), welches am Donnerstag, 26. Juni, im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde.
Dieses Gutachten wurde laut GFF nicht durch einen externen Auftraggeber finanziert. Vielmehr stammte das Geld aus Crowdfunding, wonach die Arbeit durch mehr als 20.000 Spender aus der Bevölkerung finanziert wurde. So kamen insgesamt über 1 Million Euro zusammen. Unterstützt wurde die Spendenkampagne von Organisationen wie „Campact“, „Frag den Staat“ oder „Volksverpetzer“.
Zum Ergebnis des Gutachtens erklärte GFF-Projektleiter Bijan Moini: „Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“

Einschätzung zur Verfassungsmäßigkeit

Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstoße und damit verfassungswidrig sei.
Die RAV-Vorsitzende und Mit-Initiatorin des offenen Briefs, Angela Furmaniak, erklärte, das Grundgesetz gebe „ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss“. Die Politik dürfe sich „nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken“, sondern müsse „handeln, bevor es zu spät ist“.
Das Gutachten befeuerte erneut die Kontroverse um ein AfD-Verbotsverfahren und brachte auch einige Kritik hervor. Prof. Werner Patzelt (CDU) erklärte gegenüber Epoch Times, er glaube nicht, dass dieses Gutachten die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens wesentlich erhöhen werde. „Vielmehr sehe ich es als Bestandteil der politischen Kommunikationsstrategie im Vorfeld der Landtagswahlen, um die Kritik an der AfD nochmals zu verstärken.“ Denn das Gutachten erweitere seiner Einschätzung nach die bisherige Beweislage gegen die AfD nicht wesentlich. Das Ergebnis stütze sich im Kern erneut auf den Vorwurf eines völkisch-kulturellen Volksbegriffes.
„Neu hervorgehoben wird der Vorwurf, Teile der AfD wollten politische Gegner mit strafrechtlichen Mitteln ausschalten. Tatsächlich gibt es Äußerungen einzelner AfD-Politiker, die etwa Haftstrafen für politische Gegner fordern“, so Patzelt.
„Allerdings gibt es keinen Straftatbestand für schlechte oder unliebsame Politik. Politische Fehlentscheidungen sind grundsätzlich nicht strafbar. Deshalb halte ich diese Argumentation nur begrenzt für tragfähig.“
Mit Material von Agenturen. 

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