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Fall Stade: Rätsel um wichtige Zeugin nach sechsfachem Mord in Jugendhilfeeinrichtung


In Kürze:

  • Eine 65-jährige Zeugin gilt Medienberichten zufolge als Person von besonderem polizeilichem Interesse und soll nicht mehr erreichbar sein.
  • Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen drei Personen, sieht bislang aber nur gegen den mutmaßlichen Todesschützen einen dringenden Tatverdacht.
  • Mögliche Erkenntnisse aus der Türkei zur Vorgeschichte des Tatverdächtigen werden im Rahmen internationaler Rechtshilfe geprüft.

 
Im Zusammenhang mit dem mehrfachen Tötungsdelikt vom 29. Juni in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade, Niedersachsen, soll eine wichtige Zeugin derzeit nicht erreichbar sein. Der „Hamburger Morgenpost“ zufolge handelt es sich um die 65-jährige Erika Sch., die als Person von besonderem polizeilichem Interesse gilt. Demnach sei sie auch an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr erschienen.
Dem Bericht zufolge handelt es sich um die Frau, die sich als „Patentante“ der drei Monate alten Tochter des in Untersuchungshaft sitzenden Tatverdächtigen Fatih G. vorgestellt hatte. Sie soll den 45-Jährigen zudem mit dem Auto zum Kinder- und Jugendhaus Stade gebracht haben, wo ein sogenanntes Hilfeplangespräch angesetzt war.

Rolle von Erika Sch. bei Tötungsdelikt von Stade weiterhin ungeklärt

Bei diesem Gespräch, bei dem auch die drei Monate alte Tochter und ihre Mutter anwesend sein sollten, zog der Tatverdächtige offenbar eine mitgebrachte Waffe. Nach bisherigen Ermittlungsergebnissen soll G. anschließend sechs Mitarbeiter der Jugendhilfeeinrichtung erschossen haben. Die Waffe, eine Beretta Modell 70, soll er etwa eine Woche zuvor illegal in Berlin am Kurfürstendamm erworben haben.
Erika Sch. soll G. nach dem Termin mit dem Wagen wieder abgeholt haben. Als sich der mutmaßliche Todesschütze vom Tatort entfernte, soll sie am Steuer des Fahrzeugs gesessen haben. Die Polizei stoppte den Wagen schließlich durch Schüsse auf die Reifen und nahm Fatih G. fest.
Neben G. brachten die Beamten auch Sch. zur Vernehmung auf das Revier. Die Frau wurde jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt, da bislang kein hinreichender Tatverdacht bestand, dass sie an der Tat beteiligt war oder von der Bewaffnung von G. vor dem Treffen wusste.

Staatsanwaltschaft veröffentlicht vorerst keine weiteren Details

In der vorerst letzten öffentlichen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Stade hieß es am Montag, dem 6. Juli, dass die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt andauerten. Seit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens werde gegen drei Personen wegen des Tatvorwurfs des Mordes ermittelt. Neben dem Tatverdächtigen selbst dürften damit nach Medienberichten auch dessen Ehefrau und die 65-Jährige gemeint sein.
Allerdings sei noch nicht abzusehen, ob und welche Tatvorwürfe gegen welche Verdächtigen erhoben werden. Auch im Hinblick auf eine mögliche Tatbeteiligung der Ehefrau und der 65-Jährigen seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Ein dringender Tatverdacht bestehe gegen Erika Sch. bislang nicht, weshalb am vergangenen Dienstag auch kein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt worden sei.
Bislang liegen zudem keine Erkenntnisse über frühere Verurteilungen von Fatih G. vor. Einige Medien hatten in der Vorwoche berichtet, dass im türkischen Justizinformationssystem UYAP Einträge zu G. vorhanden sein sollen, die auf offene Ermittlungsverfahren gegen den Verdächtigen hindeuten könnten. G. hat familiäre Verbindungen in die Türkei. Die Staatsanwaltschaft werde diese Informationen „auf den dafür vorgesehenen offiziellen Wegen der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen“ überprüfen.

Fatih G. soll auf Ärzte aggressiv reagiert haben

Um die laufenden Ermittlungen und ein etwaiges Hauptverfahren nicht zu gefährden, möchte die Staatsanwaltschaft bis auf Weiteres von weiteren Auskünften absehen. Erst wenn es aufgrund der Ermittlungen spruchreife neue Informationen gebe, wolle man sich über das polizeiliche Presseportal erneut an die Öffentlichkeit wenden.
Bei dem Termin im Kinder- und Jugendhaus soll es bisherigen Erkenntnissen zufolge um das Sorgerecht für die drei Monate alte Tochter gegangen sein. Die Tochter und ihre Mutter waren seit dem 26. Mai infolge einer Intervention des Jugendamtes in der Einrichtung untergebracht. Das Amt hatte das Kind aus der Familie genommen, nachdem es mit dem Verdacht auf ein Schütteltrauma ins Krankenhaus eingeliefert worden war.
Die Ärzte sollen eine Misshandlung des Kindes durch den Vater für möglich gehalten haben. Die Eltern hätten sich jedoch gegen einen medizinischen Eingriff ausgesprochen. Dabei soll sich der 45-Jährige gegenüber den Ärzten auch aggressiv verhalten haben. Fatih G. soll anschließend Anzeige gegen die behandelnden Ärzte erstattet haben. Im Umgang mit Behörden galt er als schwierig, jedoch nicht als „absolut gewalttätig“.

„Patentante“ wandte sich vor Termin an Medien

Erika Sch. soll sich im Vorfeld des Termins in Stade mit einem 20-seitigen Schreiben an mehrere Medien gewandt und Fatih G. darin in Schutz genommen haben. Sie habe versucht, die Empfänger davon zu überzeugen, dass die Verletzung des Babys auf einen unbeabsichtigten Zusammenstoß im gemeinsamen Elternbett zurückzuführen sei.
Fatih G. soll sie zudem als „ruhigen und besonnenen Mann“ beschrieben haben. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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