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Warum wurde Abdul B. aus der Haft entlassen? Wer trägt die Verantwortung?


In Kürze:

  • Gericht erklärt Entscheidung: Die Freilassung von Abdul B. erfolgte durch ein Jugendschöffengericht nach den Regeln des Strafverfahrens.
  • Behörden kannten Abdul B.: Er galt als Gefährder und wurde laut Berichten überwacht, konkrete Anschlagspläne wurden jedoch nicht erkannt.
  • Unterschiedliche Zuständigkeiten: Strafgerichte beurteilen Straftaten, Sicherheitsbehörden sind für Gefahrenabwehr zuständig.

 
Nach der Kritik an der Freilassung von Abdul B. hat die Pressestelle der Berliner Strafgerichte am Dienstag, 28. Juli, die Hintergründe der Entscheidung erläutert. Richterin Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte, stellte klar, dass die Entscheidung nicht von einem einzelnen Richter getroffen worden sei, sondern von einem Jugendschöffengericht mit einem Berufsrichter und zwei Jugendschöffen.
Das Gericht erklärte, dass bei Verfahren gegen Heranwachsende zunächst geprüft werde, ob eine Straftat vorliegt, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, welche Strafe angemessen ist und ob eine mögliche Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Im Fall von Abdul B. seien in der Hauptverhandlung unter anderem ein Kriminalbeamter des Landeskriminalamts sowie eine Islamwissenschaftlerin als Sachverständige gehört worden. Dabei sei auch die mögliche Gefährlichkeit des Angeklagten thematisiert worden. Den Begriff „Gefährder“ könne das Gericht jedoch nicht bestätigen. Dieser Begriff stamme aus dem Bereich der Sicherheitsbehörden und sei für den Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat „nicht unbedingt relevant“.
Die Strafgerichte könnten nur über die angeklagten Taten entscheiden, erklärte Jani. Der Vorwurf habe unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat betroffen. Die besondere Gefährlichkeit sei diesem Straftatbestand bereits enthalten.
Bei der Entscheidung über eine mögliche Bewährung habe das Gericht eine sogenannte Legalprognose erstellen müssen. Dabei wird geprüft, ob zu erwarten ist, dass ein Verurteilter künftig keine weiteren Straftaten begeht. Diese Prognose sei negativ ausgefallen, weshalb die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Zur Aufhebung des Haftbefehls verwies das Gericht darauf, dass Untersuchungshaft keine Vorbeugehaft sei. Sie diene vor allem der Sicherung des Strafverfahrens. „Die Untersuchungshaft dient nicht nur vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens, sie ist insbesondere keine Präventivhaft“, erklärte die Sprecherin.
Auch nach einer Verurteilung müsse geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine weitere Untersuchungshaft vorliegen. Die gesetzlichen Anforderungen und die Verhältnismäßigkeit seien dabei entscheidend.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft gefordert. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und hob den Haftbefehl auf. Gegen das Urteil legte die Generalstaatsanwaltschaft Berufung ein.

Sicherheitsbehörden überwachten Abdul B. bis kurz vor der Tat

Die Entscheidung des Gerichts sorgt vor allem deshalb für Diskussionen, weil Abdul B. nach Medienberichten bereits vor dem mutmaßlichen Anschlag im Fokus der Sicherheitsbehörden stand.
Laut Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ hatten Ermittler des Berliner Landeskriminalamts (LKA) eine verdeckte Kamera am Hauseingang des als Gefährder eingestuften Abdul B. installiert. Die Kamera soll am Samstagabend um 20:58 Uhr aufgezeichnet haben, wie der 21-Jährige seine Wohnung verließ. Wenig später soll er mit einem Transporter in eine Menschenmenge im Berliner Tiergarten gefahren sein. Eine Frau kam dabei ums Leben, über ein Dutzend Menschen wurden verletzt.

Ein Schild mit einem Fahndungsaufruf der Berliner Polizei nach Abdul B., dem mutmaßlichen Täter des Angriffs nahe dem CSD in Berlin am 25. Juli 2026.

Foto: AFP via Getty Images

Dem Bericht zufolge war Abdul B. bereits Wochen vor dem Anschlag vom Risikobewertungssystem RADAR-iTE des Bundeskriminalamts (BKA) als Hochrisikoperson eingestuft worden. Der Berliner Islamist galt seit Januar 2026 offiziell als Gefährder. Sein Mobiltelefon sowie seine Internetkommunikation wurden überwacht, außerdem beobachteten ihn zeitweise Observationsteams.
Nachdem diese jedoch zunächst keine Hinweise auf ein unmittelbar bevorstehendes Attentat festgestellt hatten, wurde die persönliche Überwachung wegen fehlender Auffälligkeiten und begrenzter Ressourcen zurückgefahren. Die technischen Überwachungsmaßnahmen, darunter die Kamera vor seiner Wohnung, blieben jedoch bestehen.
Der Fall wurde demnach mehrfach im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) besprochen. Dort hatten Sicherheitsbehörden aufgrund seiner Radikalisierung, seiner versuchten Ausreise zum Islamischen Staat und seiner kriminellen Vorgeschichte eine erhebliche Wahrscheinlichkeit gesehen, dass er erneut ausreisen oder einen Anschlag begehen könnte. Trotz dieser Einschätzung kam der 21-Jährige im Mai 2026 aus der Untersuchungshaft frei.
Anfang Juli löste Abdul B. laut des Berichts noch einmal einen Polizeieinsatz aus, nachdem Überwachungsmaßnahmen ergeben hatten, dass er einen pistolenähnlichen Gegenstand am Hosenbund trug. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellte sich dieser jedoch als Spielzeugwaffe heraus. (dts/red)

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