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DIW-Chef: Vergesellschaftung könnte Mieten in Berlin weiter steigen lassen


In Kürze:

  • DIW-Präsident Marcel Fratzscher: Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin wäre ein „schwerwiegender Fehler“.
  • Die in Umfragen führende Linke beabsichtigt, den Volksentscheid von 2021 umzusetzen.
  • Das Berliner Abgeordnetenhaus hat im März 2026 einen rechtlichen Rahmen für Vergesellschaftungen beschlossen.
  • In der Berliner Politik ist umstritten, ob und wie die Enteignung großer Wohnungsunternehmen umgesetzt werden soll.

 
Wenige Wochen vor den Abgeordnetenhauswahlen in Berlin hat der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, vor einem Wiederaufleben der Enteignungsdebatte gewarnt.
Eine Vergesellschaftung des Wohnungsbestandes in der Hauptstadt tätiger Wohnungskonzerne wäre ein „schwerwiegender Fehler“. Sie würde, so Fratzscher gegenüber dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“, letztlich die Mieten weiter erhöhen und noch weniger Wohnraum schaffen.

Volksentscheid in Berlin mit Mehrheit für Vergesellschaftung

Der Chef des DIW warnte, dass die Menschen der Hauptstadt für die Vergesellschaftung „einen hohen Preis einer schlechteren Daseinsvorsorge“ bezahlen würden. Die Enteignung würde Kosten verursachen, die zu knapperen Mitteln für Investitionen in Schulen und gute Infrastruktur führen würden.
Das große Wohnungsproblem und die steigenden Mieten seien „inakzeptabel“, so Fratzscher. Dagegen müsse man jedoch mit „kluger Regulierung und einer deutlichen Ausweitung des Wohnungsangebots“ reagieren.
Jüngste Umfragen zeigen, dass die Linke unter Spitzenkandidatin Elif Eralp als stärkste Partei aus den Wahlen hervorgehen könnte. Sie würde in diesem Fall den Anspruch auf das Amt des Regierenden Bürgermeisters erheben. Die Linke hat die Umsetzung des Volksentscheides der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ zu einem ihrer zentralen Wahlkampfthemen gemacht.
Dieser wurde 2021 am Tag der Bundestagswahl mit etwa 57,6 Prozent der abgegebenen Stimmen angenommen. Er verpflichtete den Senat, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der die Vergesellschaftung von privaten Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin ermöglichen sollte.

Genossenschaft GSW ging 2004 an ein Konsortium

Der Berliner Senat setzte eine Expertenkommission ein, die in ihrem Abschlussbericht im Juni 2023 zum Ergebnis kam, eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände sei möglich. Das Grundgesetz lasse in Artikel 15 unter bestimmten Voraussetzungen die Überführung von „Grund und Boden“ in Gemeineigentum zu.
Im März 2026 beschloss das Abgeordnetenhaus ein Vergesellschaftungsrahmengesetz. Dieses sollte Kriterien für eine Vergesellschaftung, Verfahrensregeln und Grundsätze der Entschädigung festlegen. Eine direkte Gesetzesgrundlage dafür stellt es nicht dar. Dafür müsste es ein konkretes Vergesellschaftungsgesetz geben.
Die Linke will dies schnellstmöglich erreichen, um den Wohnungsbestand der großen Gesellschaften in Landeseigentum zu überführen.
In vielen Fällen wäre es nur eine Rücküberführung, da der Berliner Senat selbst 2004 die gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft GSW an ein Konsortium verkauft hatte. Diese verfügte damals über etwa 65.000 Wohnungen. 2013 übernahm sie die Deutsche Wohnen.

Bund will Enteignungspläne in Berlin an die Leine legen

Ob die Linke eine Mehrheit für ihr Vorhaben finden wird, ist unklar. Zwar bekennen sich auch die Grünen in ihrem Wahlprogramm dazu, die Umsetzung des Volksentscheides „voranzutreiben“. Ein zentraler Punkt in der Wohnungspolitik ist dies jedoch nicht. Vielmehr ist generell von einer „gemeinwohlorientierten“ Wohnungspolitik und einer Stärkung der landeseigenen Wohnungsgesellschaften die Rede.
Die SPD hat sich in der Debatte zuletzt sehr zurückhaltend gezeigt. Spitzenkandidat Steffen Krach hat zwar unter anderem eine „Mietenpolizei“ gefordert, um gegen „Mietwucher“ vorzugehen. Die Enteignung der Deutsche Wohnen lehnt er jedoch ab. Er gibt zu bedenken, dass die Entschädigungssumme zu nicht finanzierbar wäre – und das Geld sinnvoller angelegt werden könnte.
Neben der juristischen Debatte, ob die Ansicht des Senats, eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG sei zulässig, tatsächlich auch auf bebaute Grundstücke zutrifft, kommt möglicherweise noch eine weitere Kontroverse auf Berlin zu.
So plant die Bundesregierung, durch ein Bundesgesetz die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene zu untersagen. Das Gesetz soll noch vor Ende 2026 verabschiedet werden.

Wohnungswirtschaft macht politische Interventionen für fehlende Neubauten verantwortlich

Die Wohnungswirtschaft begründet das geringe Angebot an neuem und bezahlbarem Wohnraum vor allem mit einem Versagen der Politik. Hohe Baukosten, hohe Finanzierungskosten, langsame Verfahren und immer neue regulatorische Vorschriften seien die Hauptfaktoren.
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) erklärt, dass die Investitionskraft der sozial orientierten Wohnungswirtschaft durch Vorgaben umgelenkt werde. Man müsse Geld in Erhalt, Klimaschutz und Bestandsumbau stecken. Dieses fehle für dringend benötigten bezahlbaren Neubau.
Mit Material der Nachrichtenagenturen

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