In Kürze:
- Trump kündigt an: 25-prozentige Zölle auf Autoimporte aus der EU
- Zolldeal von Juli 2025 ist politisch, aber nicht rechtskräftig
- Deutsche Industrie warnt vor Milliardenkosten und Rezession
- EU prüft mögliche Gegenmaßnahmen
In der EU steigt angesichts jüngster Zollankündigungen von US-Präsident Donald Trump die Nervosität. Am Freitag, 1. Mai, kündigte dieser auf Truth Social an, die Zölle für die Einfuhr von Autos und Lkws aus der EU in die USA auf 25 Prozent anzuheben. Damit will Trump auf die aus seiner Sicht schleppende Umsetzung des bilateralen Zolldeals vom Juli des vergangenen Jahres reagieren. Außerdem soll der Schritt noch mehr Autobauer dazu motivieren, in den USA zu produzieren.
Neue Zölle als Reaktion auf schleppende Umsetzung?
Laut der Vereinbarung soll für EU-Exporte in die USA eine pauschale Obergrenze von 15 Prozent gelten. Dies soll auch Autos und Autoteile erfassen. Für Stahl, Aluminium und Kupfer sollen weiterhin 50-prozentige Sonderzölle gelten. Im Gegenzug soll die EU Zölle auf US-Industriegüter streichen und den Marktzugang für US-Agrarprodukte wie Schweinefleisch und Milchprodukte erleichtern.
Die Zollvereinbarung vom 27. Juli 2025 gilt als noch nicht vollständig und auch juristisch noch nicht verankert. Einige Aspekte bedürfen noch der Klärung im Rahmen interner Verfahren und Genehmigungsphasen. Einige Punkte werden jedoch bereits faktisch angewandt. Dazu gehört seit dem 7. August 2025 auch die Anwendung des 15-Prozent-Zollsatzes für den Großteil der EU-Importe. Für nicht umfasste Warengruppen gilt der Meistbegünstigungssatz (MFN).
Ohne ein Zustandekommen der Vereinbarung hätte ein Zollsatz von 30 Prozent vonseiten der USA im Raum gestanden. Die EU hatte im Gegenzug erklärt, zuvor angekündigte Gegenmaßnahmen vorerst bis mindestens zum 6. August 2026 nicht in Kraft zu setzen. Gegenstand der Vereinbarung waren zudem EU-Investitionen von 600 Milliarden Euro in den USA sowie Energieimporte im Wert von 750 Milliarden US-Dollar bis zum Jahr 2028. Umstritten blieb der Bereich der nichttarifären Handelshemmnisse, zu denen zumindest die USA auch Digitalvorschriften und Klimavorgaben zählen.
Politisch verbindlich, juristisch aber noch in der Schwebe
Grundlage für das derzeitige Vorgehen im bilateralen Handel zwischen den USA und der EU ist die gemeinsame Erklärung zu der Vereinbarung. Allerdings muss die EU das Abkommen noch auf dem dafür vorgesehenen Weg in Kraft setzen. Dazu gehören entsprechende Beschlüsse durch Kommission, Rat und Parlament. Bis dahin gilt das Abkommen nur politisch, aber nicht juristisch als verbindlich.
Das EU-Parlament hat die endgültige Abstimmung über die Umsetzung der Vereinbarung jedoch verschoben. Anlass dafür war die Erhöhung des weltweiten Standardzollsatzes der USA von 10 auf 15 Prozent im Februar 2026, die eine Reaktion Trumps auf das Urteil des Supreme Court vom 20. jenes Monats war. In diesem erklärte der Oberste Gerichtshof es für unzulässig, dass Trump zur Begründung seiner Zollpolitik ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 heranzog.
Der Supreme Court machte deutlich, dass die Zollhoheit im Kern eine Kompetenz des Kongresses sei. Trump benötigt für die Inkraftsetzung dauerhafter und flächendeckender Zölle zwingend dessen Zustimmung. Dennoch gibt es Bereiche, in denen er auch in der Zollpolitik noch über einen eigenen Spielraum verfügt.
Welche Optionen verbleiben Trump nach dem Supreme-Court-Urteil?
Der Präsident kann unter anderem zeitlich befristete Importzölle von bis zu 15 Prozent für maximal 150 Tage verhängen. Grundlage dafür ist Section 122 des Trade Act von 1974 – dessen Anwendung unter anderem bei größeren Zahlungsbilanzproblemen in Betracht kommt. Die Section 232 des Trade Expansion Act von 1962 wiederum erlaubt Zölle aus Gründen der nationalen Sicherheit. Im Vorfeld muss eine Untersuchung durch das Handelsministerium stattgefunden haben. Diese Zölle sind typischerweise sektorbezogen.
Gezielte Strafzölle gegen unfaire Handelspraktiken anderer Staaten ermöglicht wiederum Section 301 des Trade Act von 1974. Diese Bestimmung gilt als mögliche Grundlage für den von Trump in Aussicht gestellten Schritt gegen die US-amerikanische Auto- und Nutzfahrzeugindustrie. In der Theorie ist auch Section 338 des Tariff Act von 1930 sehr weitreichend, da dieser als Gegenmaßnahme zu diskriminierenden Handelspraktiken Zölle von bis zu 50 Prozent vorsieht. Historisch fand diese Bestimmung jedoch noch nie Anwendung.
Vor dem Zolldeal vom vergangenen Sommer bestanden in einigen Bereichen deutliche Ungleichgewichte bei den Zöllen zwischen der EU und den USA. So lag der EU-Zollsatz auf Pkw aus den USA bei 10 Prozent, während in der Gegenrichtung nur 2,5 Prozent anfielen. Die EU erhebt zudem vergleichsweise hohe Einfuhrabgaben auf Agrarerzeugnisse. Auch bei bestimmten Industrieprodukten lagen die Zölle im Durchschnitt etwas höher als in den USA, was sich insbesondere bei großen Exportvolumina auswirkte.
Neue Zölle könnten vor allem Deutschland schaden
Noch handelt es sich lediglich um eine Ankündigung von Donald Trump auf Truth Social. Sollte der US-Präsident diese jedoch umsetzen, befürchtet insbesondere die deutsche Autoindustrie erhebliche Nachteile. ifo-Präsident Clemens Fuest warnte, dass infolge möglicher Gegenmaßnahmen der EU eine Eskalationsdynamik entstehen könnte, die vor allem zulasten der deutschen Industrie ginge. Gegenüber „BILD“ erklärte er:
„Falls daraus ein neuer Handelskrieg wird, droht Deutschland 2026 eine Rezession.“
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) bezeichnete Trumps Vorstoß als „erneute und schwerwiegende Belastung der transatlantischen Beziehungen“. Zugleich mahnte Präsidentin Hildegard Müller, dass auch die EU ihre Verpflichtungen aus dem Handelsabkommen umsetzen müsse.
Der Direktor des Bochumer Center Automotive Research (CAR), Ferdinand Dudenhöffer, bezifferte die möglichen Folgekosten der angekündigten Zölle auf zusätzliche Belastungen von rund 2,5 Milliarden Euro jährlich für die deutsche Autoindustrie.
Bundeswirtschaftsministerium will sich mit EU-Kommission abstimmen
Jens Südekum, Berater im Bundesfinanzministerium, rät indes zum Abwarten. Es müsse zunächst geprüft werden, ob die angekündigten US-Zölle tatsächlich umgesetzt würden. Für diesen Fall sprach er sich für „angemessene Gegenmaßnahmen“ der EU aus. Dazu zählen neben Gegenzöllen auch Sonderabgaben auf US-Maschinen und -Flugzeuge bis hin zu Strafmaßnahmen gegen amerikanische Digitalkonzerne.
Das Bundeswirtschaftsministerium teilte mit, man habe die Ankündigung des US-Präsidenten zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung stehe hierzu in engem Austausch mit der EU-Kommission, die die Gespräche mit der US-Seite im Zusammenhang mit der Zolleinigung führe. „Wir werden uns zu den nächsten Schritten im EU-Kreis eng abstimmen“, hieß es weiter.
Das „Handelsblatt“ berichtet unter Berufung auf interne Berechnungen der EU-Kommission, dass große Teile der EU-Exporte in die USA ab einem Zollsatz von 20 Prozent wirtschaftlich kaum noch rentabel wären. Bei 25 Prozent, so heißt es weiter, käme „der Handel zum Erliegen“. Julian Hinz vom Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) sieht zudem einen möglichen Rückgang der realen Wertschöpfung in Deutschland um etwa 0,3 Prozent:
„Kurzfristig werden Produktionsverluste auf fast 15 Milliarden Euro geschätzt, die langfristig auf etwa 30 Milliarden Euro ansteigen würden.“
Mit Material der Nachrichtenagenturen




