In Kürze:
- Bund fördert Online-Sozialarbeiter vom „Civic Youth Net“ mit rund 248.800 Euro
- Weitere 299.425 Euro für Islamismusprävention bei AVP
- TikTok, Instagram und Discord als Arbeitsbereiche
- Ziel: Radikalisierung frühzeitig in sozialen Netzwerken verhindern
Im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ stellt das Bundesfamilienministerium unter Ministerin Karin Prien dem Projekt „Civic Youth Net“ und dessen Träger AVP – Akzeptanz, Vertrauen, Perspektive e. V. für das Jahr 2026 insgesamt 248.792,81 Euro zur Verfügung. Kern des Projekts ist ein Netzwerk sogenannter Online-Streetworker. Ein Streetworker ist normalerweise ein Sozialarbeiter im Außendienst, der Gruppen wie Obdachlose, Drogenabhängige, Prostituierte oder Jugendliche, die auf der Straße leben, unterstützt.
Neben diesem Vorhaben zur „Digitalen Demokratiebildung“ erhält der seit 2002 bestehende Verein AVP zusätzlich 299.425 Euro für Präventionsarbeit gegen Islamismus und andere religiös motivierte Formen der Radikalisierung. Dieser Bereich bildet zugleich das ursprüngliche Kerntätigkeitsfeld der Initiative.
Online-Streetworker erweitern Aufgabenbereich
In den vergangenen Jahren nahm man extremistische Netzwerke wie Muslim Interaktiv, Generation Islam oder Realität Islam ins Visier. Diese waren vor allem auf Plattformen wie TikTok aktiv und erreichten dort insbesondere junge Nutzer. Mittlerweile hat der AVP seinen Tätigkeitsbereich auch auf rechtsextremistische Gruppierungen wie den III. Weg oder die Identitäre Bewegung ausgeweitet.
Die „Online-Streetworker“ verfolgen das Konzept, klassische Straßensozialarbeit in den digitalen Raum zu verlagern. Ziel ist es, Radikalisierung und extremistischen Narrativen dort entgegenzuwirken, wo Jugendliche heute einen großen Teil ihres Alltags verbringen – etwa auf Instagram, TikTok, Discord oder in Kommentarspalten sozialer Netzwerke.
Sie wollen dort präsent sein, wo sich Jugendliche in ideologisch aufgeladenen Online-Milieus bewegen, um Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu unterbinden. Die Mitarbeiter beobachten öffentliche Diskussionen, veröffentlichen eigene Kommentare, reagieren auf problematische Aussagen und versuchen gezielt, mit einzelnen Personen ins Gespräch zu kommen.
Direkte Ansprache in Online-Diskussionen
Gelingt es, Vertrauen aufzubauen, bieten die Online-Streetworker auch Einzelgespräche per Direktnachricht an. Diese Vorgehensweise bezeichnet der AVP als „beziehungsorientierte Ansprache“. Nach Angaben des Vereins erfolgen sämtliche Gesprächsangebote freiwillig. Kontaktabbrüche oder Gesprächsverweigerungen gehörten dabei zum Alltag.
Den Projektunterlagen zufolge arbeitet der AVP auf mehreren Ebenen: Die Mitarbeiter veröffentlichen eigene Inhalte wie Memes, Kurzvideos oder Diskussionsbeiträge, um Reichweite aufzubauen und alternative Sichtweisen anzubieten. Zudem beteiligen sie sich aktiv an laufenden Diskussionen. Ziel sei es, „demokratiefeindliche oder verschwörungsideologische Narrative dialogbasiert zu entkräften“ und Jugendliche zu kritischem Denken anzuregen.
Darüber hinaus bieten die Online-Streetworker digitale Sprechstunden, anonyme Beratungen und moderierte Gruppenchats an. Das neue Projekt „Civic Youth Net“ soll diesen Ansatz dauerhaft institutionalisieren. Besonders auffällig ist dabei der verstärkte Einsatz Künstlicher Intelligenz: Im niedersächsischen Schwesterprojekt „AwareNet“ testet der AVP bereits KI-Avatare, automatisierte Videoerstellung sowie Sprachmodelle auf Grundlage von ChatGPT und DeepSeek.
Evaluation zeigt Chancen und Grenzen der Online-Streetworker auf
Die KI-Avatare sollen künftig dabei helfen, schneller auf Kommentare und Diskussionen zu reagieren und Social-Media-Inhalte automatisiert zu erstellen. Langfristig sollen sie auch demokratiefördernde Botschaften vermitteln oder Jugendliche direkt ansprechen. Vertraulichere Gespräche sollen jedoch weiterhin realen Fachkräften vorbehalten bleiben.
Im Jahr 2021 wurde das Berliner Vorgängerprojekt „streetwork@online“ durch die Camino Werkstatt extern evaluiert. Dabei wurde der Ansatz als innovativ bewertet und ihm wurde eine besondere Stellung in der damaligen Präventionslandschaft zugeschrieben. Besonders hervorgehoben wurde die „nicht content-basierte Arbeit“, also die direkte Ansprache statt reiner Informationsvermittlung.
In der Evaluation argumentieren die Online-Sozialarbeiter, soziale Netzwerke seien längst ein eigenständiger Sozialraum. Dieser sei vergleichbar mit einem Stadtviertel, das man nicht sich selbst überlassen dürfe. Gerade für Jugendliche gebe es keine trennscharfe Unterscheidung mehr zwischen Online- und Offline-Welt.
Ministerium betont breite Kontrollmechanismen in der Förderpolitik
In einigen Fällen hätten sich digitale „No-Go-Areas“ gebildet, wodurch auch die Grenzen dieses Ansatzes sichtbar würden. Während die Arbeit auf offenen Plattformen wie Instagram oder Facebook als wirksam beschrieben werde, stoße sie in geschlossenen Milieus wie Telegram an deutliche Grenzen. Dort würden Präventionsangebote häufig schnell entfernt oder träfen auf bereits stark ideologisch gefestigte Nutzer. Zudem habe es nur geringen Rücklauf bei qualitativen Befragungen gegeben. Als weiteres Problem gelten die Arbeitszeiten, da außerhalb regulärer Dienstzeiten – etwa an Wochenenden und Feiertagen – kaum präventive Begleitung stattfinde.
Die Förderung des AVP erfolgt in einem Umfeld, in dem anderen Projekten des Programms „Demokratie leben!“ teils Mittel gekürzt wurden. Sie wird daher als Vertrauensvorschuss gewertet. Die Unterstützung von Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen wird zugleich aus dem Schutzauftrag der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) abgeleitet.
Gleichzeitig wird die staatliche Förderung zunehmend kritisch diskutiert – auch innerhalb der CDU. Besonders im Fokus steht dabei die Frage, inwieweit staatlich finanzierte Projekte eigene politische oder kulturelle Deutungen entwickeln. Bei begrifflich offenen Kategorien wie „demokratiefeindlich“ oder „toxische Männlichkeit“ wird eine klare Abgrenzung des Auftrags gefordert, um eine mögliche politische Einflussnahme zu vermeiden.
Das Ministerium hat jedoch wiederholt deutlich gemacht, dass es ein breites Instrumentarium an Kontrollmechanismen gebe. So müsse sich jeder Förderträger zur FDGO bekennen und sich dem Haber-Verfahren unter Beteiligung des Verfassungsschutzes stellen. Während der Förderphase gibt es laufende Evaluierungen. Auch betont die aktuelle Förderrichtlinie des Bundes ausdrücklich parteipolitische Neutralität und „verfassungsmäßige Bodenständigkeit“.


