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CDU-Politiker fordert Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern


In Kürze:

  • CDU-Haushaltspolitiker Yannick Bury fordert Debatte über Einschränkungen bei Bürgergeldbeziehern ohne vorherige Erwerbstätigkeit
  • Historisches Vorbild: die frühere Sozialhilfe mit stärker bürokratisch organisiertem Zugang zur Krankenversorgung
  • Krankenkassen beklagen milliardenschwere Finanzierungslücken bei den Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern
  • Kritik kommt aus SPD und Teilen der CDU, die Einschnitte bei notwendigen Leistungen befürchten

 
In der Debatte um die GKV-Reform gibt es einen neuen Vorstoß aus der Union. CDU-Haushaltspolitiker Yannick Bury, der der „Jungen Gruppe“ zugerechnet wird, hat sich im „Focus“ für Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern ausgesprochen. Dies solle vor allem für jene gelten, die vor dem Bezug der Grundsicherung nicht gearbeitet hätten.

Streit um Kosten der Behandlung von Bürgergeldbeziehern

Historisch gebe es dafür ein Beispiel, so Bury – nämlich die alte Form der Sozialhilfe. Auch dort sei die Erwerbsbiografie für die Reichweite des Anspruchs auf Gesundheitsversorgung relevant gewesen: „Wenn Bezieher früher arbeitstätig waren, hatten sie oft einen umfassenderen Zugang zur Gesundheitsversorgung, für die anderen gab es Einschränkungen.“
Um die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung zu senken, müsse über einen solchen Ansatz diskutiert werden. Es sei falsch, dass gesetzlich Versicherte die Behandlungskosten von Grundsicherungsempfängern mittragen müssten. Die Krankenkassen hatten in der Debatte um versicherungsfremde Leistungen wiederholt gefordert, die Gesundheitsversorgung von Nichtbeitragszahlern aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.
Bury geht offenbar noch weiter und betont, es könne „auch nicht nur darum gehen, die Kosten von einer Stelle zur nächsten zu schieben“. Es gehe bei seinem Vorstoß demnach nicht nur um die Finanzierung der Gesundheitskosten. Vielmehr sollen auch bestimmte Leistungsansprüche und Zugangswege als solche zur Debatte stehen.

Deutlich bürokratischerer Zugang vor Einführung von „Hartz IV“

Vor 2005 war die Krankenversorgung von Sozialhilfeempfängern als „Hilfe bei Krankheit“ organisiert. Die Kosten trugen die Sozialhilfeträger direkt und damit die öffentliche Hand. Die Krankenkassen behandelten Betroffene häufig nur im Auftrag der Sozialämter und gegen vollständige Kostenerstattung. Diese Kosten wurden nicht auf die Beitragszahler umgelegt.
Auch der Leistungszugang war in Paragraf 37 BSHG anders geregelt als bei regulär gesetzlich Versicherten. Die „Hilfe bei Krankheit und vorbeugende Hilfe“ verwies auf die Vorgaben des Paragrafen 264 des SGB V. Leistungen wurden gewährt, „um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern“.
Gewährleistet waren zudem medizinische Vorsorgeleistungen sowie Untersuchungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten. Darüber hinausgehende Leistungen wurden nur in Betracht gezogen, „wenn ohne diese nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein sonstiger Gesundheitsschaden einzutreten droht“. In der Praxis betraf dies vor allem präventive oder rehabilitative Maßnahmen zur Krankheitsvermeidung.

Behandlungsschein und Behandlung „im Auftrag“ als Regelfall

Die medizinische Versorgung war in dieser Zeit grundsätzlich gewährleistet, der Zugang jedoch oft deutlich aufwendiger und bürokratischer. Wer kurzfristig Sozialhilfe bezog und nicht über eine reguläre Krankenversicherung verfügte, musste häufig zunächst beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen. Ohne diesen war ein Arztbesuch in der Regel nicht möglich.
Zudem waren Sozialhilfeempfänger häufig keine Mitglieder einer Krankenkasse, sondern wurden erst „im Auftrag“ des Sozialamts medizinisch versorgt. Dadurch bestand eine spürbare Abhängigkeit von vorherigen Verwaltungsentscheidungen beim Zugang zur Behandlung.
Mit den Hartz-Reformen und ihrer Weiterentwicklung zum Bürgergeld rückte der Gesetzgeber hingegen vom Prinzip „Leistung nach Bedarf, Kostenübernahme durch den Staat“ ab. Stattdessen wurden Leistungsbezieher reguläre Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Behandlungen erfolgen seitdem regulär über die Krankenkassen: Für Arztbesuche reicht die Vorlage der Krankenversichertenkarte, ein vorheriger Gang zum Sozialamt ist nicht erforderlich.

Pauschale für Behandlung von Bürgergeldbeziehern nicht ausreichend

Wer „Hartz IV“ oder Bürgergeld bezog, hatte den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung wie reguläre Mitglieder. Die Finanzierung änderte sich jedoch. Statt einer vollständigen Kostenübernahme nach Genehmigung gewährt der Bund den GKV-Kassen nur noch eine jährliche Pauschale zur Abdeckung der Kosten für die Behandlung von Nichtversicherten.
Diese decken jedoch, wie die Kassen und der GKV-Spitzenverband wiederholt beklagt haben, nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Gesamtkosten ab. Bereits im Jahr 2022 sprach dieser von einer Finanzierungslücke von rund 9,2 Milliarden Euro. Die Techniker Krankenkasse geht inzwischen sogar von einer Unterdeckung von rund 12 Milliarden Euro pro Jahr aus. Im Kern decke die Pauschale nur etwa ein Drittel der realen Kosten ab.
Details dazu, wie Bury die Einschränkungen in der Versorgung ausgestalten will, nannte der CDU-Politiker nicht. Vom Leistungsumfang her gab es bei medizinisch indizierten Behandlungen keinen signifikanten Unterschied zwischen GKV-Versicherten und Sozialhilfeempfängern. Das sozialhilferechtlich organisierte System war hauptsächlich bürokratischer und aufwendiger.

SPD für Bürgerversicherung – auch früherer CDU-Generalsekretär übt Kritik

Bereits im April hatte JU-Chef Johannes Winkel geäußert, es müsse „einen Unterschied machen, ob jemand Beiträge zahlt oder nicht“. Sollten die Kassenbeiträge für Transferempfänger weiterhin wie gehabt finanziert werden, sei der Leistungskatalog für ‌Bürgergeldbezieher zu kürzen. Der frühere CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz übte auf X scharfe Kritik an dem Vorstoß. Dieser würde darauf hinauslaufen, Grundsicherungsempfängern bereits die notwendige Gesundheitsversorgung zu versagen.
Auch aus der SPD ist Widerstand zu erwarten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hält es angesichts des absehbaren Haushaltsdefizits nicht für darstellbar,„die Lücke von A nach B“ zu schieben. Generalsekretär Tim Klüssendorf plädiert dafür, die Kosten für die Behandlung von Bürgergeldempfängern durch eine Verbreiterung der Basis der Beitragszahler zu decken. Dies wäre beispielsweise über eine Bürgerversicherung zu machen, in die „auch die mit den höchsten Einkommen endlich in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen“.
Mit Material der Nachrichtenagenturen

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